Liebe Community,
ich mache gerade meine Steuererklärungen und bin auch schon fast fertig, nur eine Sache bereitet mir noch Kopfzerbrechen. Ich habe von September 2016 bis Juni 2017 eine Privatschule besucht um das Abitur nachzuholen. Der Vertrag wurde vor Schulbeginn unterschrieben, also im September 2016. Es wurden 18 Monatsraten vereinbart. Komplett abbezahlt war die Schule dann im Februar 2018. Meine Fragen sind:
1. Ist die Abendschule überhaupt absetzbar? Ich habe Sie freiwillig neben dem Vollzeit-Job gemacht.
2. Für welches Steuerjahr kann ich meinen Schulbesuch berücksichtigen oder gilt nur das Jahr, in dem die Rechnung erstellt wurde? Also 2016? Die meisten Raten zahlte ich in 2017.
3. Reichen Vertrag und Rechnung oder muss ich auch Kontoauszüge hinzufügen?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe und liebe Grüße
Baris
-- Editiert von Baris1990 am 06.05.2019 18:33
Abendschule (Abitur) wie von der Steuer absetzbar?
6. Mai 2019
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Frage vom 6. Mai 2019 | 18:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abendschule (Abitur) wie von der Steuer absetzbar?
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#1
Antwort vom 6. Mai 2019 | 19:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47595 Beiträge, 16825x hilfreich)
zu 1.: Nein
Damit erübrigt sich die Beantwortung der übrigen Fragen.
Und jetzt?
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