Hallo,
meine Frau wurde dieses Jahr gekündigt und erhält eine Abfindung. Mich würde interessieren, ob bei ihr die 5-tel Regelung greift oder die volle Besteuerung? Vor der Kündigung war meine Frau 3 Jahre in Elternzeit (Geburt April 2004) und hat kein Einkommen gehabt. Die Monate bevor das Arbeitsverhältnis offiziell endet, ist sie in freiwillig verlängerter Elternzeit.
Ich habe gelesen, dass die 5-tel Regelung nur zur Anwendung kommt, wenn das Gesamteinkommen des Jahres inkl. Abfindung höher ist als das Gesamteinkommen des Vorjahres.
Meine Fragen:
Da meine Frau ja im Vorjahr nicht gearbeitet hat, wird in dem Fall das Jahreseinkommen des Jahres vor der Geburt (2003) oder des Jahres in dem die Geburt war (2004) genommen? Oder tatsächlich das des letzten Jahres (also 2006)?
Was rechnet man alles in dieses Jahresgehalt mit ein? Auch Sonderzahlungen?
Danke für jede Antwort!
Gruß
rezwiebel
Abfindung 5-tel Regelung nach Elternzeit
1. August 2007
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Frage vom 1. August 2007 | 19:47
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 7x hilfreich)
Abfindung 5-tel Regelung nach Elternzeit
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#1
Antwort vom 2. August 2007 | 17:21
Von
Status: Beginner (99 Beiträge, 30x hilfreich)
Es zählt tatsächlich immer das vorige Jahr. Einzurechnen sind sämtliche steuerpflichtigen Einkünfte, also auch Sonderzahlungen.
#2
Antwort vom 2. August 2007 | 22:54
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 7x hilfreich)
Das heisst, wenn meine Frau dieses Jahr die Abfindung bekommt und in diesem und den letzten 3 Jahren ja nicht gearbeitet hat, wird trotzdem das Jahr 2006 als Berechnungsgrundlage genommen? Das würde bedeuten, dass die Abfindung ja auf jeden Fall höher als das Gehalt des Vorjahres wäre (ist ja schließlich 0€)und somit die 5-tel Regelung zur Anwendung kommt.
Das wäre klasse wenn das stimmen würde. Gibts da einen Gesetzestext, in dem das so drinsteht?
Und jetzt?
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