Abfindung 5-tel Regelung nach Elternzeit

1. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
rezwiebel
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)
Abfindung 5-tel Regelung nach Elternzeit

Hallo,

meine Frau wurde dieses Jahr gekündigt und erhält eine Abfindung. Mich würde interessieren, ob bei ihr die 5-tel Regelung greift oder die volle Besteuerung? Vor der Kündigung war meine Frau 3 Jahre in Elternzeit (Geburt April 2004) und hat kein Einkommen gehabt. Die Monate bevor das Arbeitsverhältnis offiziell endet, ist sie in freiwillig verlängerter Elternzeit.

Ich habe gelesen, dass die 5-tel Regelung nur zur Anwendung kommt, wenn das Gesamteinkommen des Jahres inkl. Abfindung höher ist als das Gesamteinkommen des Vorjahres.

Meine Fragen:

Da meine Frau ja im Vorjahr nicht gearbeitet hat, wird in dem Fall das Jahreseinkommen des Jahres vor der Geburt (2003) oder des Jahres in dem die Geburt war (2004) genommen? Oder tatsächlich das des letzten Jahres (also 2006)?

Was rechnet man alles in dieses Jahresgehalt mit ein? Auch Sonderzahlungen?

Danke für jede Antwort!

Gruß
rezwiebel

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
himbermond
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 30x hilfreich)

Es zählt tatsächlich immer das vorige Jahr. Einzurechnen sind sämtliche steuerpflichtigen Einkünfte, also auch Sonderzahlungen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rezwiebel
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Das heisst, wenn meine Frau dieses Jahr die Abfindung bekommt und in diesem und den letzten 3 Jahren ja nicht gearbeitet hat, wird trotzdem das Jahr 2006 als Berechnungsgrundlage genommen? Das würde bedeuten, dass die Abfindung ja auf jeden Fall höher als das Gehalt des Vorjahres wäre (ist ja schließlich 0€)und somit die 5-tel Regelung zur Anwendung kommt.

Das wäre klasse wenn das stimmen würde. Gibts da einen Gesetzestext, in dem das so drinsteht?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen