Hallo zusammen.
Ich erhalte eine Abfindung in Höhe von 31000 Euro für die letzten 5 Jahre Ende Februar 25.
Ich habe in diesem Jahr aber nur 6000€ Krankengeld erhalten. Was würde den ausbezahlt werden am Ende.
Ich habe die Steuerklasse 3 und meiner Frau 5.
Zahle ich sofort Steuern auf die Abfindung oder zahle ich diese erst mit der Steuererklärung für das 2025 im Jahr 2026
Herzlichen Dank
Mario
Abfindung Februar 2025
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Selbstverständlich zahlen Sie sofort Steuer auf die Abfindung. Es könnte eher sein, dass Sie im nächsten Jahr Geld zurückbekommen, da das Finanzamt die Fünftelregelung auf die Abfindung anwendet. Was Sie am Ende an Steuer zahlen, hängt auch vom uns unbekannten Einkommen Ihrer Frau ab.
wenn ich dieses Jahr aber Ersatzleistung in Höhe von 6000€ bekommen habe (also 3000€ für Januar und 3000€ Für Februar), wie soll denn Berechnet werden was ich dieses Jahr noch insgesamt verdiene? wird da einfach eine Fiktive Summe angenommen aus dem letzten Jahr? Ich denke mein "noch" Arbeitgeber muss ja irgendwas zur Berechnung nehmen oder sind das nur die 6000€ Ersatzleistung als Jahresbrutto um die Steuern von der Abfindung abzuziehen
-- Editiert von User am 13. Februar 2025 23:04
-- Editiert von User am 13. Februar 2025 23:05
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Ab 2025 ist die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug weggefallen, sie wird bei der Veranlagung geprüft (Wegfall § 39b Abs. 3 S. 9 und 10).
Der weiß, was er da wie berechnen muss. Der macht das nicht 1x im Leben.ZitatIch denke mein "noch" Arbeitgeber muss ja irgendwas zur Berechnung nehmen :
Den Rest macht das Finanzamt.
Mit dem Geld, was dir übrigbleibt, machst du DANN etwas, wenn du weißt, wieviel es ist UND wenn du es hast.
Ich denke mein "noch" Arbeitgeber muss ja irgendwas zur Berechnung nehmen Nö, muss er nicht, denn er wendet die Fünftelregelung gar nicht an - das Geld wird ganz normal versteuert.
Den Rest macht das Finanzamt. Konkreter gesagt, dieses wendet dann die Fünftelregelung an. Das tut es aber erst 2026, und da steht ja dann fest, was 2025 noch verdient wurde.
ZitatKonkreter gesagt, dieses wendet dann die Fünftelregelung an. :
Ich kann nicht erkennen, dass in diesem Fall Anspruch auf die Fünftelregelung besteht.
Ich kann nicht erkennen, dass in diesem Fall Anspruch auf die Fünftelregelung besteht. Und warum nicht? "Abfindung für die letzten 5 Jahre" würde ich mal als "Abfindung für 5 Jahre Betriebszugehörigkeit" interpretieren - das ist doch der Klassiker für eine Abfindung mit Anspruch auf die Fünftelregelung.
ZitatUnd warum nicht? :
Weil keine Zusammenballung von Einkünften vorliegt.
Aber die liegt bei einer Abfindung doch üblicherweise vor?
ZitatAber die liegt bei einer Abfindung doch üblicherweise vor? :
Nein, die liegt sogar häufig nicht vor.
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