Hallo,
ich habe meinen Arbeitsplatz verloren aufgrund eines aufgestellten Sozialplanes. Ab 01.02. soll ich in eine Auffanggesellschaft kommen.
Zahlen: Steuerklasse 1/kein
Abfindung - EUR 42.000,00 brutto
zu erwartende Lohnzahlungn in 2011 - Jahressumme ca. EUR 44.000,00 = Gesamteinkommen in 2011 - ca. 86.000,00 EUR.
Kann mir jemand weiterhelfen? Es wurde mir gesagt, dass ich von der Abfindung ca. Steuern in HÖhe von 20 % bezahlen muss. Kann diese Aussage korrekt sein? Natürlich wird das mtl. Bruttoeinkommen gesondert versteuert, wie im Arbeitsverhältnis auch - das ist klar.
Es geht lediglich um die Steuern, die ich von der Abfindung bezahlen muss.
Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus.
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Abfindung - Steuer
Habe ich Deine Zahlen richtig verstanden, Normaleinkommen 42 T€ und Abfindung 44 €?
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Ja, absolut richtig.
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Für eine ESt-Berechnung ziehe ich einmal für Werbungskosten und Sonderausgaben 4 T€ ab. Somit zu versteuerndes Einkommen von 82 T€, entspricht einem Normaleinkommen von 38 € und außerordentlichen Einkünften von 44 T€.
Nach dem Tarif des § 32a EStG
fallen für 38 T€ 8.294 € ESt an. Kommen jetzt 44 T€ Abfindung hinzu, beträgt die ESt gem. § 34 I, S. 2 EStG
24.664 T€, eine Differenz von 16.370 €, entspricht einem Differenzsteuersatz von 37,2 %. Für 82 T€ wären nach § 32a EStG
26.268 ESt angefallen. Die Progressionsmilderung erbrachte also 1.604 €. Alle Berechnungen ohne Soli und KiSt. Somit die Beantwortung Deiner Frage für eine hinzukommende Abfindung.
Fragt man anders, was zahle ich für hinzukommendes normales Einkommen nach Erhalt der Abfindung, sehen die Prozentzahlen ganz anders aus. Vereinfacht Anfang des Jahres die Abfindung, danach 42 T€ Bruttolohn: Ohne den Lohn wärest Du ein Fall des § 34 I, S. 3 EStG
. ESt würde dann nicht anfallen. Kommen dann 42 T€ Bruttolohn hinzu, wärest Du (s.o.) bei 24.664 €, eine Differenzsteuer von 58,7% für das normal zu verst. Einkommen (24.664 / 42.000). Der maximale Steuersatz beträgt in Deinem Tarifbereich 2011 42%. So ist das derzeit mit dem Tarifverlauf im ESt-Recht. Soll lt. BFH alles verfassungsgemäß sein, auch wenn aus den 58,7% z.B. 158,7% geworden wären.
Die Berechnungen kann Du alle nachvollziehen bei:
" http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm "
unter Einkommensteuerrechner mit JavaScript. Zu beachten ist dabei, dass unter zu verst. Einkommen nicht die Abfindung eingerechnet werden darf, das hat gesondert zu erfolgen.
Viel Spass beim Rechnen.
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-- Editiert am 15.01.2011 10:26
-- Editiert am 15.01.2011 10:27
Der Hinweis zu "parmentier": Linke Bildschirmdarstellung, Steuer berechnen, dann Einkommensteuerrechner und JavaScript.
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Ich hatte auch eine ähnliche Frage und habe einen Online Rechner unter der Adresse http://www.kapital-rechner.de/abfindung/ gefunden. Vielleicht hilft er dir ja auch weiter.
Hallo
Grundsätzlich kannst du mit deinem AG vereinbaren, daß die Abfindung nicht als Einmalbetrag ausgezahlt wird, sondern in mehrere jahren auf Teilbeträge ausgezahlt werden sollen.(z.B. jedes Jahr 8000 oder 10.000€). Vorteil ist, wenn du viele Werbungskosten hast, die du nicht mehr verrechnen kannst, kannst du die dann mit diesem teilbetrag verrrechnen und brauchst du dann gar keine Steuer zu zahlen. das ist auch ganz LEGAL und vom BFH bestätigt worden ( AZ: IX R 1/09
))
Du kannst aber auch mit deinem AG vereinbaren, daß er den Einmalbetrag nicht auszahlt, sondern in eine Direktversicherung für dich einzahlt oder ein teil davon. Hier gibt es Freibeträge, die steuer- und Sozialversicherungsfrei sind.
Es gibt auch viele Wege, wo man keine Steuern zahlen muss
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"Diskutiere niemals mit einem Idioten.Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durch"
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