Abfindung....

7. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Brummbaer1973@aol.com
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 48x hilfreich)
Abfindung....

Abfindung !!

Hallo,
hoffe ich bin mit meiner frage hier Richtig.
Wollte mal nachfragen, wie eine Abfindung versteuert wird?
Kann man bei jeder Abfindung die Fünftelregelung anwenden ?
Meiner Frau wurden bei ihrer 500,00 Euro abfindung in Steuerklasse 5 fast 200,00 Euro abgaben abgezogen.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 74x hilfreich)

quote:
Kann man bei jeder Abfindung die Fünftelregelung anwenden?


Nein. Die Fünftelregelung wird nur dann angewandt, wenn die Abfindung höher ist, als das in dem Jahr wegfallende Gehalt.

quote:
Meiner Frau wurden bei ihrer 500,00 Euro abfindung in Steuerklasse 5 fast 200,00 Euro abgaben abgezogen.


Die Anwendung der Fünftelregelung hätte bei einer Abfindung von nur 500€ keine nennenswerten Auswirkungen. Die Ersparnis würde wohl nur im einstelligen Euro-Bereich liegen.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Meiner Frau wurden bei ihrer 500,00 Euro abfindung in Steuerklasse 5 fast 200,00 Euro abgaben abgezogen.
Da war aber sicher noch normaler Lohn dabei, oder? Und dann entspricht das der Grenzsteuerbelastung (ähnlich wie bei einer Lohnerhöhung um 500 Euro).
Warte mal bis du die Lohnsteuerbescheinigung hast, dort müsste die Abfindung dann extra ausgewiesen sein (obwohl das eigentlich auch schon bei der Abrechnung so sein sollte).

quote:
Nein. Die Fünftelregelung wird nur dann angewandt, wenn die Abfindung höher ist, als das in dem Jahr wegfallende Gehalt.
Woraus ergibt sich denn das?

Eine Abfindung ist dann begünstigt, wenn sie für mehrere Jahre gezahlt wird. Die Fünftelungsregelung behandelt auch nicht nur Abfindungen , sondern grundätzlich solche mehrjährigen Zahlungen (Beispiel: Auszahlung eine betrieblichen Altersversorgung).

quote:
Die Anwendung der Fünftelregelung hätte bei einer Abfindung von nur 500€ keine nennenswerten Auswirkungen. Die Ersparnis würde wohl nur im einstelligen Euro-Bereich liegen.
Das würde ich unterschreiben. Die Fünftelungsregelung lohnt sich insbesondere bei so hohen Abfindungen, die bei normaler Abrechnung zu einem deutlich höheren Steuersatz führen würden; das ist bei 500 Euro sicher nicht der Fall.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eine Abfindung ist dann begünstigt, wenn sie für mehrere Jahre gezahlt wird. <hr size=1 noshade>


Das bestätigt doch quasi meine Aussage.

Eine Begünstigung erfolgt dann, wenn es sich um außerordentliche Einkünfte handelt (§ 34 EStG ). Außerordentliche Einkünfte liegen aber nur dann vor, wenn es sich um eine Zusammenballung von Einkünften handelt.

Wenn aber die Entschädigung niedriger ist, als die im gleichen Jahr wegfallenden Einkünfte, dann liegt keine Zusammenballung vor.

http://www.stb-web.de/news/article.php/id/4047

Zitat:
Warte mal bis du die Lohnsteuerbescheinigung hast, dort müsste die Abfindung dann extra ausgewiesen sein


In diesem Fall wird das nicht so sein.

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-- Editiert hh am 07.08.2012 11:25

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wenn aber die Entschädigung niedriger ist, als die im gleichen Jahr wegfallenden Einkünfte, dann liegt keine Zusammenballung vor.
Sehe ich nicht unbedingt so.

Beispiel:
Lohn 1000 Euro/Monat (=12000 p.a.)
Kündigung Ende Februar
Abfindung von 10000 Euro

Nach eurer (bitte PS beachten) Meinung wäre diese Abfindung normal zu versteuern, da insgesamt auch nur wieder die 12000 p.a. zusammenkommen.

Nun findet der Steuerpflichtige aber direkt im März einen neuen Job (wieder 1000 Euro), damit hat er eine Zusammenballung vom normalen Lohn (durchgehend über 1 Jahr) und der Abfindung. Imho wäre das ein klassischer Fall für die Fünftelungsregelung.

quote:
Zitat:
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Warte mal bis du die Lohnsteuerbescheinigung hast, dort müsste die Abfindung dann extra ausgewiesen sein



In diesem Fall wird das nicht so sein.
Das mag sein, ich würde es aber trotzdem über die Steuererklärung versuchen, Argumente siehe oben.

MfG Stefan

PS: "Das bestätigt doch quasi meine Aussage." Wieso deine Aussage? Bist du hambre? [ich jetzt etwas verwirrt]

-- Editiert reckoner am 07.08.2012 11:57

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Brummbaer1973@aol.com
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo,

von dem Bruttolohn und der Abfindung wurden jeweils seperat die Lohnsteuern berechnet, hiermal die Zahlen. Steuerklasse ist 5

Gehalt 1584,00 Euro, Lohnsteuerabzug 308,16 Euro, Kirchensteuer 21,76 Euro und Soli 26,56 Euro.

Abfindung 500,00 Euro, Lohnsteuerabzug 175,00 Euro, Kirchensteuer 21,73 Euro

Kann bei 500,00 Euro so ein hoher Lohnsteuerabzug sein und auch die Kirchensteuer ?

Würd mich nochmal über eure Antworten freun.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
von dem Bruttolohn und der Abfindung wurden jeweils seperat die Lohnsteuern berechnet
Für den selben Monat?
Mit meiner Software geht das beispielsweise nicht.

quote:
Kann bei 500,00 Euro so ein hoher Lohnsteuerabzug sein und auch die Kirchensteuer ?
Ja sicher, 35% ist jetzt ein nicht so sonderlich hoher Steuersatz (Grenzsteuersatz!), und bei Steuerklasse 5 kommt das auch schon relativ früh.
Die Kirchensteuer kommt mir allerdings etwas hoch vor, könnte aber irgendwie an einer zu niedrigen Kirchensteuer auf den normalen Lohn liegen.
Sind Kinderfreibeträge eingetragen?
Und auch der Soli stimmt irgendwie nicht.

Ich bin jetzt etwas überfragt.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Brummbaer1973@aol.com
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 48x hilfreich)

Hi,
ja Abfindung ist mit in der Abrechnung für den Monat Juli.
Ist jeweils einzeln ausgewiesen und wurden auch einzeln dafür die Lohnsteuer abgerechnet.
Bei einem gesamt Brutto von 2084,00 Euro wurden Steuern/Abgaben in höhe von 553,18 Euro abgezogen.
Nur mir kommt das mit der Kirchensteuer komisch vor bei 500,00 Euro, kann doch nicht genausoviel sein wie bei den Brutto von 1584,00 Euro.


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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Beispiel:
Lohn 1000 Euro/Monat (=12000 p.a.)
Kündigung Ende Februar
Abfindung von 10000 Euro

Nach eurer (bitte PS beachten) Meinung wäre diese Abfindung normal zu versteuern, da insgesamt auch nur wieder die 12000 p.a. zusammenkommen. <hr size=1 noshade>


Ja, das ist so.

Leitsatz aus dem BFH-Urteil vom 27.1.2010, IX R 31/09 :
1. Eine Entschädigung führt zu außerordentlichen Einkünften nach § 34 Abs. 2 EStG , wenn sie zusammengeballt zufließen, weil der Steuerpflichtige infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einschließlich der Entschädigung in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, also bei normalem Ablauf der Dinge erhalten würde (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).

quote:<hr size=1 noshade>Gehalt 1584,00 Euro, Lohnsteuerabzug 308,16 Euro, Kirchensteuer 21,76 Euro und Soli 26,56 Euro.

Abfindung 500,00 Euro, Lohnsteuerabzug 175,00 Euro, Kirchensteuer 21,73 Euro <hr size=1 noshade>


Bei Kirchensteuer und Soli stimmt irgendetwas nicht. Richtig müsste es heißen:

Gehalt 1584,00 Euro, Lohnsteuerabzug 308,16 Euro, Kirchensteuer 27,73 Euro und Soli 16,94 Euro.

Abfindung 500,00 Euro, Lohnsteuerabzug 178,00 Euro, Kirchensteuer 16,02 Euro, Soli 9,79 Euro

Mit Fünftelregelung kommen bei diesen Daten sogar 180€ Lohnsteuer heraus, so dass es günstiger ist, darauf zu verzichten. So ein Ergbnis kann durch Rundungen im Rechenverfahren entstehen.





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-- Editiert hh am 07.08.2012 15:08

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