Hallo,
ich hab' mal eine Frage wo ich in den Weiten des WWW nicht wirklich fündig geworden bin:
Ausgangslage:
Minijob, durch Arbeitgeber pauschal versteuert - sprich: keine Lohnsteuerkarte
Im Rahmen einer Klage wird dem Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von bspw. 8000 Euro zugesprochen. In einem "normalen" Arbeitsverhältnis würde die Abfindung auf der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen. Da es aber bei einem pauschalversteuerten Minijob keine Lohnsteuerkarte gibt, stellt sich jetzt die Frage wo die Abfindungszahlung in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss?
Abfindung im Minijob - wie wird das versteuert?
25. Juli 2023
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Frage vom 25. Juli 2023 | 20:10
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 5x hilfreich)
Abfindung im Minijob - wie wird das versteuert?
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#1
Antwort vom 26. Juli 2023 | 08:25
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 3x hilfreich)
Als sonstige Bezüge
#2
Antwort vom 26. Juli 2023 | 10:07
Von
Status: Unbeschreiblich (48974 Beiträge, 17243x hilfreich)
ZitatDa es aber bei einem pauschalversteuerten Minijob keine Lohnsteuerkarte gibt, :
Lohnsteuerkarten gibt es ohnehin nicht mehr. Vielmehr erfolgt die Zuordnung der Lohnsteuerabzugsmerkmale über ElStAM. In dem Zusammenhang wird für die Besteuerung der Abfindung die Steuerklasse 6 verwendet, was noch dazu zu einer Abgabpflicht bei der Steuererklärung führt.
Sollte der Minijobber keinen Hauptjob haben, so kann auch die ihm für einen Hauptjob zustehende Steuerklasse für die Besteuerung der Abfindung verwendet werden.
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