Abfindung im Minijob - wie wird das versteuert?

25. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
boa85
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Abfindung im Minijob - wie wird das versteuert?

Hallo,

ich hab' mal eine Frage wo ich in den Weiten des WWW nicht wirklich fündig geworden bin:

Ausgangslage:
Minijob, durch Arbeitgeber pauschal versteuert - sprich: keine Lohnsteuerkarte

Im Rahmen einer Klage wird dem Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von bspw. 8000 Euro zugesprochen. In einem "normalen" Arbeitsverhältnis würde die Abfindung auf der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen. Da es aber bei einem pauschalversteuerten Minijob keine Lohnsteuerkarte gibt, stellt sich jetzt die Frage wo die Abfindungszahlung in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss?







Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go637344-94
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Als sonstige Bezüge

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48974 Beiträge, 17243x hilfreich)

Zitat (von boa85):
Da es aber bei einem pauschalversteuerten Minijob keine Lohnsteuerkarte gibt,


Lohnsteuerkarten gibt es ohnehin nicht mehr. Vielmehr erfolgt die Zuordnung der Lohnsteuerabzugsmerkmale über ElStAM. In dem Zusammenhang wird für die Besteuerung der Abfindung die Steuerklasse 6 verwendet, was noch dazu zu einer Abgabpflicht bei der Steuererklärung führt.

Sollte der Minijobber keinen Hauptjob haben, so kann auch die ihm für einen Hauptjob zustehende Steuerklasse für die Besteuerung der Abfindung verwendet werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.490 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.749 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen