Hallo liebe Community,
Ich verlasse nach 11 Jahren meinen Betrieb und erhalte am 01.03.2025 eine Abfindung von knapp 185.000€ Brutto.
- wenn ich das in den Brutto-Netto Rechner eingebe, erhalte ich eine Auszahlung von 105.000€ am 01.03.25, vorausgesetzt, der AG gibt das fortlaufende Jahresbrutto vom letzten Jahr an.(75.000€)
Mein Szenario:
Ich möchte erst einmal reisen und generiere kein weiteres Einkommen in 2025 von Februar-Dezember. D.h. Ich gehe in die Selbstversorgung für das gesamte Jahr 2025 inkl. Krankenversicherung.
Da mein Arbeitgeber bei der Auszahlung der Abfindung das fortlaufende Jahresbrutto angibt( was ich bei ihm ca. Verdient habe per anno) und ich aber dieses Einkommen in 2025 nicht generiere, erhalte ich in 2026 knapp 35.000€ an Steuern zurück (lt. Brutto netto Rechner)
Ist das so einfach das Geld vom Finanzamt zu fordern?
Was muss hierbei beachtet werden?
Muss ich zudem dem Finanzamt mitteilen, dass ich vereise und kein Einkommen generieren werde?
Was wären die next Steps nach dem Erhalt der Abfindung?(vorbereitung der Steuer 2026)
Ich erhalte ja eine einkommenssteuerbescheinigung von meinem Arbeitgeber, beim verlassen des Unternehmens am 01.03.2025, damit könnte ich doch direkt die Steuererklärung machen lassen im Januar 2026, korrekt?
Tut mir leid, falls diese Themen mehrfach vorhanden sind, ich bin jedoch verunsichert und habe Angst die Differenz , der Zuviel gezahlten Steuer nicht zurück zu erhalten.
Vielen Dank vorab und viele Grüße Flo.
Abfindung in 2025 / Selbstversorgung und Steuererklärung in 2026
28. September 2024
Thema abonnieren
Frage vom 28. September 2024 | 16:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung in 2025 / Selbstversorgung und Steuererklärung in 2026
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#1
Antwort vom 29. September 2024 | 12:33
Von
Status: Unbeschreiblich (48430 Beiträge, 17086x hilfreich)
ZitatIst das so einfach das Geld vom Finanzamt zu fordern? :
Kommt drauf an, was man unter "einfach" versteht. Für manche Menschen ist schon das Ausfüllen einer einfachen Steuererklärung schwierig.
ZitatWas muss hierbei beachtet werden? :
Dass man die Steuererklärung richtig ausfüllt.
ZitatMuss ich zudem dem Finanzamt mitteilen, dass ich vereise und kein Einkommen generieren werde? :
Es ist denkbar, dass das Finanzamt wissen möchte, warum man weder Einkommen erzielt hat, noch Lohnersatzleistungen bezogen hat. Das muss man aber erst auf Rückfrage mitteilen.
ZitatIch erhalte ja eine einkommenssteuerbescheinigung von meinem Arbeitgeber, beim verlassen des Unternehmens am 01.03.2025, damit könnte ich doch direkt die Steuererklärung machen lassen im Januar 2026, korrekt? :
Korrekt, wobei die aber frühestens ab März 2025 bearbeitet wird. Da Finanzamt wartet erst einmal ab, bis sämtliche Meldungen eingetroffen sind.
#2
Antwort vom 30. September 2024 | 10:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo hh,
Vielen Dank für deine Antworten.
D.h. Eigentlich muss ich garnichts in 2025 machen. Im März 2026 dann die Steuererklärung machen und mir die Differenz holen.
Vielen Dank
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