Abfindung in welches Jahr legen

5. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.10.2025 17:21:40
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung in welches Jahr legen

Hallo zusammen,

Ich soll demnächst eine Abfindung in einer Abfindungshöhe von 40.000 oder 70.0000 oder 120.000 oder 150.000 bekommen der Termin ist in 8 Tagen und ich möchte vorbereitet sein. Da ich keinen Steuerberater finden konnte der vor November zeit hat und ich auch nicht weis ob der gut mit Abfindungen beraten kann frage ich hier mal nach.

Bis 05.2025 habe ich Arbeitslosengeld erhalten
Aktuell Private BU Monatliches Einkommen 1000€
Einkommen durch arbeit 0€ in 2025

In 2025 lohnkosten von ca 1800€
In 2026 lohnkosten von ca 500€ (derzeit geplant)
Evtl wird in 2026 die Erwerbsminderungsrente anerkannt und dann wird das auch rückwirkend ausgezahlt

Derzeit seit 05.2025 selbst krankenversichert (mit dem Hinweis das Erwerbsminderungsrente beantragt wurde)

In welches Jahr sollte ich die Abfindung legen? Egal wie hoch die ist oder spielt das auch eine Rolle ? 25 oder 26?
Wie sollte ich die Abfindung später bei der Steuer angeben gilt hier immer die 1/5 Regel oder kommt das auf die höhe an ?

Evtl eine zusätzliche frage ( aber könnte für den fall eine rolle spielen)

Zusätzlich ist der plan ne große Menge Ackerland zu kaufen und das zu verpachten Einnahmen jährlich noch nicht klar.
Dieser landkauf im jahr 2025 oder 2026 machen ?

Grüße




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49848 Beiträge, 17472x hilfreich)

Zitat (von Klausii):
In welches Jahr sollte ich die Abfindung legen?

In das Jahr, in dem die übrigen Einkünfte und Bezüge am niedrigsten sind. Anhand der gemachten Angaben lässt sich nicht ohne weiteres beurteilen, welches Jahr das ist.

Zitat (von Klausii):
Zusätzlich ist der plan ne große Menge Ackerland zu kaufen

Und dafür erhältst Du eine Genehmigung?

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#2
 Von 
guest-12316.10.2025 17:21:40
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und dafür erhältst Du eine Genehmigung?


Wofür benötige ich eine Genehmigung ?

Ich beziehe kein arbeitslosen geld mehr. Ich beziehe kein geld vom Staat. Dann kann ich doch wirtschaften wie ich will oder ?

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#3
 Von 
guest-12316.10.2025 17:21:40
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
In das Jahr, in dem die übrigen Einkünfte und Bezüge am niedrigsten sind. Anhand der gemachten Angaben lässt sich nicht ohne weiteres beurteilen, welches Jahr das ist.


Ja das wäre vermutlich in diesem Jahr (2025) denn wenn ich 2026 rückwirkend die Erwerbsminderungsrente ausgezahlt bekomme wir dies die paar Euro vom Arbeitslosen Geld leicht übersteigen.

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5366 Beiträge, 1276x hilfreich)

Zitat (von Klausii):
Wofür benötige ich eine Genehmigung ?

Nicht aus steuerlicher Sicht.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.10.2025 17:21:40
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Nicht aus steuerlicher Sicht


kannst du mir das genauer erläutern ?

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#6
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 84x hilfreich)

Lt. Grundstücksverkehrsgesetz gibt es bundeslandabhängige Genehmigungs- und Anzeigepflichten und ggf. Vorkaufsrechte für Landwirte, wenn ein Nichtlandwirt Ackerland erwerben will.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12316.10.2025 17:21:40
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von amz529033-63):
Lt. Grundstücksverkehrsgesetz gibt es bundeslandabhängige Genehmigungs- und Anzeigepflichten und ggf. Vorkaufsrechte für Landwirte, wenn ein Nichtlandwirt Ackerland erwerben will.


super danke für den Hinweis da werd ich mir wohl erst mal noch die Genehmigung holen

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