Abfindung in zwei Teilbeträgen sinnvoll?

22. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
hnbp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung in zwei Teilbeträgen sinnvoll?

Hallo liebe Community,

Ich brauche dringend eure Hilfe für meinen Fall.

Ich werde mein Unternehmen zum 31.12.2024 freiwillig verlassen und bekomme dafür eine Abfindung von ungefähr 140.000€. Mein aktuelles Gehalt liegt bei 100.000€ brutto jährlich. Ich habe zum Glück auch schon neue Stelle gefunden, bei dem das Gehalt auch in gleichem Niveau ist, und werde gleich im Januar 2025 starten.

Da es sich um einer relativ hohe Abfindungssumme handelt, möchte ich wissen wie es am besten steuerlich zu handeln ist. Daher hätte ich folgende Fragen:

Wäre es sinnvoll, die Abfindung in zwei Teilbeträgen zu teilen? z.B. 40% im Dezember 2024, 60% im Januar 2025? Oder wäre es besser sein, wenn ich die volle Abfindungssumme in Dezember 2024 nehme? Bringt die Fünftelregelung hier irgendwelche Vorteil für mich?

Ich muss die Auszahlung zeitnah mit der Firma abklären, und brauche deswegen eine Beratung so schnell wie möglich.

Ich freue mich sehr auf eine Rückmeldung und Beratung von euch. Vielen Dank im Voraus!
LG

-- Editiert von User am 22. September 2024 21:48

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

Sie erreichen bereits mit Ihrem normalen Einkommen den Spitzensteuersatz. Insofern dürften das Splitten der Abfindung genau wie die Fünftelregelung sich schlicht nicht auswirken.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Sie erreichen bereits mit Ihrem normalen Einkommen den Spitzensteuersatz.

Es sei denn, er ist verheiratet.

Bei einem Ledigen stimme ich zu, dass auf die Abfindung 42% Steuern anfallen und zwar bei allen Varianten.

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#3
 Von 
hnbp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es sei denn, er ist verheiratet.


ja ich bin verheiratet. Meine Frau verdient cirka 60k brutto im Jahr. Macht es ein Unterschied?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Zitat (von hnbp):
Meine Frau verdient cirka 60k brutto im Jahr.

Dann seid Ihr mit dem gemeinsamen Einkommen beim Splittingtarif ebenfalls im Spitzensteuersatz, der ab 133.520€ zu versteuerndem Einkommen beginnt.

Dann es es also ebenfalls irrelevant, wie man sich die Abfindung auszahlen lässt.

Eine Ausnahme läge vor, wenn Ihr hohe Werbungskosen habt, daher noch Mal prüfen, wie hoch das zu versteuernde Einkommen laut letztem Steuerbescheid war.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hnbp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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