Abfindung und Einkommen

1. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Michael Kihnholz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung und Einkommen

Hallo, ich habe da eine Frage: nach Erhalt einer Abfindung ist der Steueranteil
vergleichsweise hoch! Besteht die Möglichkeit, einen Teil der Steuer für die Abfindung zurück zu erhalten, im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2009?
Mit anderen Worten, wird eine Abfindung dem Einkommen zugerechnet?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichem Gruß
M. K.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14907 Beiträge, 4568x hilfreich)

Hallo Michael,

quote:
wird eine Abfindung dem Einkommen zugerechnet?
Selbstverständlich.
Es gibt aber die sogenannte Fünftelungsregel. Danach wird zur Berechnung des Steuersatzes nur ein Fünftel der Abfindung genommen, steuerpflichtig ist aber wieder der gesamte Betrag. Das kann (und sollte) der Arbeitgeber aber bereits entsprechend abrechnen, in der Lohnsteuerbescheinigung bzw. auf der Lohnsteuerkarte steht der Betrag dann in Zeile 10 (Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und ermäßigt besteuerte Entschädigung).

Das ganze lohnt sich vor allem bei hohen Abfindungen.

MfG Stefan

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