Hallo,
Ich habe für 2022 eine (relativ hohe) Abfindung erhalten die nach der Fünftelregelung versteuert wurde.
Gleichzeitig beziehe ich aber auch dieses Jahr mehrere Monate Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld)
Die Lohnersatzleistung ist ja steuerfrei aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
Irgendwo habe ich mal gelesen das ich über die Steuererklärung quasi die kompletten Lohnersatzleistungen zurückzahlen muss.
Meine Frage, wie kann ich das für mich berechnen und ist die zu erwartende Steuernachforderung wirklich annähernd in der Höhe der kompletten Lohnersatzleistungen.
Abfindung und Lohnersatzleistungen in einem Jahr
16. August 2022
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Frage vom 16. August 2022 | 10:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung und Lohnersatzleistungen in einem Jahr
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#1
Antwort vom 16. August 2022 | 11:35
Von
Status: Unbeschreiblich (47595 Beiträge, 16825x hilfreich)
ZitatIrgendwo habe ich mal gelesen das ich über die Steuererklärung quasi die kompletten Lohnersatzleistungen zurückzahlen muss. :
Das ist so nicht richtig, auch wenn es in Extremfällen zu einer ungewöhnlich hohen Steuerbelastung kommt.
Es gibt auch noch andere kuriose steuerliche Effekte, wie dieses Beispiel zeigt:
http://www.fvp-gmbh.de/2017/10/abfindungen-fallstricke-bei-der-steueroptimierung/
ZitatMeine Frage, wie kann ich das für mich berechnen :
Nur durch eine Modellrechnung, d.h. indem man den gesamten Fall in eine Steuersoftware eingibt. Dafür kann man auch die Steuersoftware für 2021 nehmen, da das Ergebnis im Vergleich zu 2022 nur geringfügig abweicht.
-- Editiert von User am 16.08.2022 11:55
#2
Antwort vom 16. August 2022 | 12:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort.
Aus dem verlinkten Artikel zitiere ich:
Zitat:Die Steuerberechnung auf die Abfindung mit Hilfe der Fünftelregelung kann dann dazu führen, dass durch die höhere Steuerlast drei Viertel des Arbeitslosengeldes dem Finanzamt zugutekommen.
Stehe ich mir also ggf. bei der Kombination Abfindung und ALG I in einem Jahr besser wenn nicht nach der Fünftelregel versteuert wird? Kann ich das überhaupt beeinflussen in der Steuererklärung? Die Versteuerung der Abfindung hat mein alter Arbeitgeber ja nach der Fünftelregelung durchgeführt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. August 2022 | 12:48
Von
Status: Unbeschreiblich (47595 Beiträge, 16825x hilfreich)
ZitatStehe ich mir also ggf. bei der Kombination Abfindung und ALG I in einem Jahr besser wenn nicht nach der Fünftelregel versteuert wird? :
Nein
ZitatKann ich das überhaupt beeinflussen in der Steuererklärung? :
Nein
Beeinflussen kannst Du das nur, wenn Du auf Einkünfte verzichtest, indem diese z.B. in das nächste Jahr verschoben werden.
Außerdem kannst Du den im Link genannten Steuertrick nutzen, wobei auch dafür zunächst individuell berechnet werden muss, wie er sich denn tatsächlich auswirkt. Der Ersteller des Artikels hat sich dafür auch einen Extremfall herausgesucht.
ZitatDie Steuerberechnung auf die Abfindung mit Hilfe der Fünftelregelung kann dann dazu führen, dass durch die höhere Steuerlast drei Viertel des Arbeitslosengeldes dem Finanzamt zugutekommen. :
Wie bereits dargestellt sind das Extremfälle. Im Normalfall werden derartig hohe Prozentsätze bei weitem nicht erreicht.
Solltest Du noch einige Monate in diesem Jahr gearbeitet haben und somit auch nennenswerte Arbeitseinkünfte erzielt haben, so liegt wahrscheinlich kein Extremfall vor.
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