Abfindung und Lohnersatzleistungen in einem Jahr

16. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
diego_w
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung und Lohnersatzleistungen in einem Jahr

Hallo,

Ich habe für 2022 eine (relativ hohe) Abfindung erhalten die nach der Fünftelregelung versteuert wurde.
Gleichzeitig beziehe ich aber auch dieses Jahr mehrere Monate Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld)
Die Lohnersatzleistung ist ja steuerfrei aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

Irgendwo habe ich mal gelesen das ich über die Steuererklärung quasi die kompletten Lohnersatzleistungen zurückzahlen muss.
Meine Frage, wie kann ich das für mich berechnen und ist die zu erwartende Steuernachforderung wirklich annähernd in der Höhe der kompletten Lohnersatzleistungen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von diego_w):
Irgendwo habe ich mal gelesen das ich über die Steuererklärung quasi die kompletten Lohnersatzleistungen zurückzahlen muss.


Das ist so nicht richtig, auch wenn es in Extremfällen zu einer ungewöhnlich hohen Steuerbelastung kommt.

Es gibt auch noch andere kuriose steuerliche Effekte, wie dieses Beispiel zeigt:
http://www.fvp-gmbh.de/2017/10/abfindungen-fallstricke-bei-der-steueroptimierung/

Zitat (von diego_w):
Meine Frage, wie kann ich das für mich berechnen


Nur durch eine Modellrechnung, d.h. indem man den gesamten Fall in eine Steuersoftware eingibt. Dafür kann man auch die Steuersoftware für 2021 nehmen, da das Ergebnis im Vergleich zu 2022 nur geringfügig abweicht.


-- Editiert von User am 16.08.2022 11:55

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
diego_w
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Aus dem verlinkten Artikel zitiere ich:

Zitat:
Die Steuerberechnung auf die Abfindung mit Hilfe der Fünftelregelung kann dann dazu führen, dass durch die höhere Steuerlast drei Viertel des Arbeitslosengeldes dem Finanzamt zugutekommen.


Stehe ich mir also ggf. bei der Kombination Abfindung und ALG I in einem Jahr besser wenn nicht nach der Fünftelregel versteuert wird? Kann ich das überhaupt beeinflussen in der Steuererklärung? Die Versteuerung der Abfindung hat mein alter Arbeitgeber ja nach der Fünftelregelung durchgeführt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von diego_w):
Stehe ich mir also ggf. bei der Kombination Abfindung und ALG I in einem Jahr besser wenn nicht nach der Fünftelregel versteuert wird?


Nein

Zitat (von diego_w):
Kann ich das überhaupt beeinflussen in der Steuererklärung?


Nein

Beeinflussen kannst Du das nur, wenn Du auf Einkünfte verzichtest, indem diese z.B. in das nächste Jahr verschoben werden.

Außerdem kannst Du den im Link genannten Steuertrick nutzen, wobei auch dafür zunächst individuell berechnet werden muss, wie er sich denn tatsächlich auswirkt. Der Ersteller des Artikels hat sich dafür auch einen Extremfall herausgesucht.

Zitat (von diego_w):
Die Steuerberechnung auf die Abfindung mit Hilfe der Fünftelregelung kann dann dazu führen, dass durch die höhere Steuerlast drei Viertel des Arbeitslosengeldes dem Finanzamt zugutekommen.


Wie bereits dargestellt sind das Extremfälle. Im Normalfall werden derartig hohe Prozentsätze bei weitem nicht erreicht.

Solltest Du noch einige Monate in diesem Jahr gearbeitet haben und somit auch nennenswerte Arbeitseinkünfte erzielt haben, so liegt wahrscheinlich kein Extremfall vor.

1x Hilfreiche Antwort

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