Abfindung und keine ermäßigte Steuer?

26. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)
Abfindung und keine ermäßigte Steuer?

Hallo Leute,

ich habe von meinem 2008 Pleite gegangenem Arbeitgeber eine Abfindung in 2 Raten bekommen, jetzt will das FA die Abfindung - vom AG mit Lohnsteuerklasse 6 versteuerte - Differenzbesteuern. Ist das korrekt?

Mfg recki

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go358325-53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, das ist korrekt. In der Lohnsteuer nach Klasse VI sind eben nur die Einkünfte aus dem ehemaligen Arbeitsverhältnis berücksichtigt. Alle anderen Einkünfte und steuermindernden Werbungskosten, Sonderausgaben usw. nicht. Die kennt der ehemalige AG nicht, aber das FA. Deshalb kann es sogar sein, dass bei der Nachversteuerung eine Steuererstattung herausspringt. Siehe auch die Beispielkalkulation unter http://www.abfindunginfo.de/abfindung-und-zusammenballung-von-einkunften.html

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#2
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

OK, danke dir....

Gruß recki

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