Hallo,
im Jahr 2009 erhielt ich nach 7-jähriger Betriebszugehörigkeit eine Abfindung von 20.000 €.
Diese wurde vom Arbeitgeber ganz normal versteuert, wobei mir 12500 € übrig geblieben sind. Dann war ich das ganze Jahr 2009 arbeitslos.
Kann ich hier mit einer Steuerrückerstattung von der Abfindung rechnen?
Gruß
Dirk
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Abfindung/Einkommensteuer
Eine Steuererstattung ist im Regelfall zu erwarten, wenn man einen Teil des Jahres arbeitslos war. Das gilt allerdings auch dann, wenn es keine Abfindungszahlung gab.
Für eine genauere Aussgae benötigt man Deine Daten:
- alle Angaben lt. elektronischer Lohnsteuerbescheinigung
- Dauer der Arbeitslosigkeit
- Höhe des Arbeitslosengeldes
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-- Editiert am 29.04.2010 13:10
Hallo Dirk,
häufig kommt bei Abfindungen die Fünftelungsregelung zur Anwendung (EStG § 34
); das ist praktisch das Gegenteil des Progressionsvorbehaltes.
In diesem Fall würde der Steuersatz nicht aus Abfindung+ALG1 berechnet sondern aus Abfindung/5
+ALG1; praktisch würdest du in der Steuertabelle 16.000 Euro nach unten rutschen.
Versteuert würde dann zwar wieder die gesamte Abfindung (ALG1 hingegen ist steuerfrei), allerdings mit dem dann geringern Steuersatz.
MfG Stefan
Und jetzt?
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