Abfindungszahlung ins Folgejahr verschieben

10. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Streussel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindungszahlung ins Folgejahr verschieben

Hallo und Guten Abend,

mein Arbeitsverhältnis endet 2017, eine Abfindungszahlung wurde vereinbart und wird im Januar 2018 ausbezahlt. In 2018 werden keine Einkünfte erzielt, ich melde mich arbeitslos und beim Arbeitslosengeld möchte ich vom Dispositionsrecht Gebrauch machen und um 1 Jahr verschieben. Rentenversicherung erfolgt privat während dieser Zeit, Krankenversichert bin ich bei meiner Frau. Steuererklärung 2018 erfolgt getrennt.

Während 2018 möchte ich geringfügig beschäftigt sein (450 Euro Basis), hab aber sonst keine Einkünfte.

Meine Frage: Auf was ist in diesem Fall genau zu achten? Ich höre oft von der Möglichkeit das wenn ich auch nur 1 Euro verdiene (ich vermute mal damit ist steuer und sozialpflichtiges EInkommen gemeint, meine Steuerlast sich extrem verschlechtern könnte bzw die Fünftel Regelung entfällt. Ist dem so?

Kann die Fünftel Regelung auch angewandt werden wenn ich geringfüg beschäftigt bin? Kann sich die Erstattung der Einkommenssteuer für 2017 negativ auswirken?

Ist die Fünftel Regelung und die Verschiebung der Auzahlung ins Folgejahr zwei verschiedene anwendbare Regelungen?

Ich danke im voraus.

-- Editiert von Moderator am 11.10.2017 12:34

-- Thema wurde verschoben am 11.10.2017 12:34

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

imho kommt die Fünftelungsregelungen in einem Jahr ohne sonstiges Einkommen eher nicht zur Anwendung. Denn diese Regelung soll ja nur eine übermäßige Steuerlast vermeiden, und ohne Einkommen/ohne Steuern passt das halt nicht.
Oder liegt die Abfindung auch deutlich über dem bisherigen Jahreseinkommen?

Zitat:
Kann die Fünftel Regelung auch angewandt werden wenn ich geringfüg beschäftigt bin?
Imho wird ein pauschal(!) versteuerter Minijob auch dort nicht angerechnet.

Zitat:
Kann sich die Erstattung der Einkommenssteuer für 2017 negativ auswirken?
Dito.

Zitat:
Ich höre oft von der Möglichkeit das wenn ich auch nur 1 Euro verdiene (ich vermute mal damit ist steuer und sozialpflichtiges EInkommen gemeint, meine Steuerlast sich extrem verschlechtern könnte bzw die Fünftel Regelung entfällt. Ist dem so?
Nein, eher im Gegenteil, die Fünftelungsregelungen wirkt sich erst mit Verdienst so richtig aus.

Zitat:
Steuererklärung 2018 erfolgt getrennt.
Das sollte dann besser nochmal ausgerechnet werden, in der Regel ist nämlich die Zusammenveranlagung besser.
Ein Beispiel wo sich eine Einzelveranlagung lohnt sind höhe Einkünfte die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Und da die Fünftelungsregelung praktisch das Gegenteil* davon ist könnte es auch da sinnvoll sein. Ohne Berechnung würde ich mich da aber niemals festlegen, da kommen schnell ganz überraschende Ergebnis heraus

*einmal wird der Steuersatz erhöht, das Einkommen selbst bleibt aber steuerfrei (Progressionsvorbehalt), und im anderen Fall wird das Einkommen versteuert ohne den Steuersatz zu erhöhen (besser: nur zu 20%) - ich hoffe es wird klar was ich meine

Stefan

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Steuererklärung 2018 erfolgt getrennt.


Warum? Wie reckoner schon schreibt, ist die Ermittlung der Steuer bei Anwendung der Fünftelregelung nicht ganz einfach. Es ist zwar denkbar, dass die getrennte Veranlagung günstiger ist, jedoch hängt das von den genauen Einkommensverhältnissen ab. Eine Festlegung erfordert eine Modellrechnung mit konkreten Zahlen.

Zitat:
Ich höre oft von der Möglichkeit das wenn ich auch nur 1 Euro verdiene (ich vermute mal damit ist steuer und sozialpflichtiges EInkommen gemeint, meine Steuerlast sich extrem verschlechtern könnte bzw die Fünftel Regelung entfällt. Ist dem so?


Nein, je nach Höhe der Abfindung könnte es sein, dass die Fünftel-Regelung entfällt, weil mal kein anderes Einkommen hat.

Dass die Steuerlast mit steigendem Einkommen steigt, ist dagegen richtig. Aber wer verzichtet z.B. auf eine Gehaltserhöhung, nur weil damit auch eine höhere Steuerlast verbunden ist? Richtig ist auch, dass es im Zusammenhang mit der Fünftelregelung zu überraschenden Effekten kommen kann, aber nicht muss.

Der Aussage von reckoner, dass sich die Fünftelregelung erst mit Verdienst richtig auswirkt, möchte ich jedoch widersprechen.

Zitat:
Kann die Fünftel Regelung auch angewandt werden wenn ich geringfüg beschäftigt bin?


Ja

Zitat:
Kann sich die Erstattung der Einkommenssteuer für 2017 negativ auswirken?


Nein

Zitat:
Ist die Fünftel Regelung und die Verschiebung der Auszahlung ins Folgejahr zwei verschiedene anwendbare Regelungen?


Klar, das eine ist eine gesetzliche (steuerrechtliche) Regelung und das andere ist eine arbeitsvertragliche Regelung.

Wenn Du eine bessere Abschätzung haben möchtest, solltest Du (ungefähre) Angaben zu Deinem bisherigen Jahreseinkommen, der Höhe der Abfindung und dem Bruttogehalt Deiner Frau machen.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Aussage von reckoner, dass sich die Fünftelregelung erst mit Verdienst richtig auswirkt, möchte ich jedoch widersprechen.
Ja, da hast du recht, gerade ohne Verdienst wäre es ja toll, wenn für die Ermittlung des Steuersatzes nur ein Fünftel der Abfindung berücksichtigt würde (da kommt wohl oft 0% heraus).

Aber nochmal, ohne sonstiges Einkommen kommt die Fünftelungsregelung gar nicht in Betracht. Es soll schließlich nicht grundsätzlich die Abfindung steuerfrei gestellt werden, sondern nur ein zu hoher Steuersatz (oft der Spitzensteuersatz) verhindert werden; auch vor dem Hintergund, dass die Abfindung für mehrere Jahre gezahlt wird (man* hätte auch die Steuererbescheide der letzten X Jahre ändern können).

*damit meine ich den Gesetzgeber, er hätte es so regeln können

Stefan

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Aber nochmal, ohne sonstiges Einkommen kommt die Fünftelungsregelung gar nicht in Betracht.


Doch, die Abfindung muss höher sein als das wegfallende Einkommen. Konkret heißt das in diesem Fall, dass die Fünftelregelung dann greift, wenn die Abfindung höher ist als das bisherige Jahreseinkommen.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo hh,

Zitat:
Doch, die Abfindung muss höher sein als das wegfallende Einkommen. Konkret heißt das in diesem Fall, dass die Fünftelregelung dann greift, wenn die Abfindung höher ist als das bisherige Jahreseinkommen.
Ja, richtig, hatte ich ja oben auch so geschrieben (bzw. gefragt).

Aber wie ist das eigentlich wenn beispielsweise das Jahreseinkommen immer ca. 40T betrug, und dann in einem Jahr nur eine Abfindung in Höhe von 50T angefallen ist. Unterliegen dann die ganzen 50T der Fünftelungsregelung, oder nur die 10T Differenz?

Stefan

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Es unterliegt in so einem Fall die gesamte Abfindung der Fünftelregelung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Die Fünftelregelung kommt dann evident in Betracht, wenn man durch die Einmalzahlung mehr verdient, als man sonst verdient hätte.
Was man sonst verdient hätte wird durch einen Vergleich mit dem Vorjahreseinkommen (sofern es ein einigermaßen typisches Jahr war) ermittelt.
Ist die Abfindung größer als das, was man sonst verdient hätte, dann greift die Fünftelregelung evident.

Ist sie kleiner, geht es zum zweiten Schritt der Prüfung.
Addiert werden Abfindung, Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Elterngeld,...) und der Verdienst im neuen Job. Ist die Summe nun größer als der normale Verdienst (Vergleichszeitraum idR Vorjahr), liegt eine Zusammenballung von Einkünften vor, die Fünftelregelung findet Anwendung.

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