Hallo,
ein Rentner ist aufgrund der Höhe seiner Einkünfte, die unter dem Grundfreibetrag liegen, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2017 verpflichtet.
Ist es trotzdem sinnvoll freiwillig eine Steuerklärung 2017 abzugeben, wenn der Renten Anteile an ausländischen thesaurierenden Fonds besitzt? So könnte man doch in der Steuererklärung 2017 die ausschüttungsgleichen Erträge angeben. Da die Summe der Einkünfte aber weiterhin unter dem Grundfreibetrag liegen, würde in 2017 keine Steuer anfallen.
Wenn keine Steuererklärung abgegeben würde, dann besteht doch die Gefahr, dass beim Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile die Wertsteigerung in voller Höhe (da in den Vorjahren die ausschüttungsgleichen Erträge nicht versteuert wurden) steuerpflichtig würden under Grundfreibetrag überschritten wird und Steuern zu zahlen sind. Das soll aber vermieden werden.
Ist es also wirklich sinnvoller eine Steuererklärung 2017 abzugeben oder kann doch darauf verzichtet werden?
Vorab vielen Dank.
Abgabe Steuererklärung - ausländische thesaurierende Fond?
12. April 2018
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Frage vom 12. April 2018 | 22:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgabe Steuererklärung - ausländische thesaurierende Fond?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 12. April 2018 | 23:12
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Wenn keine Steuererklärung abgegeben würde, dann besteht doch die Gefahr, dass beim Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile die Wertsteigerung in voller Höhe (da in den Vorjahren die ausschüttungsgleichen Erträge nicht versteuert wurden) steuerpflichtig würden under Grundfreibetrag überschritten wird und Steuern zu zahlen sind. Das soll aber vermieden werden.
Diese Gefahr besteht nicht.
#2
Antwort vom 16. April 2018 | 17:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ah ok. Könntest du mir vielleicht noch kurz erläutern, wieso die Gefahr nicht besteht. Danke.
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