Guten Abend,
ich bin hier neu, und hoffe, das ich in der richtigen Rubrik meinen Tread poste, und das der Betreff nicht zu verwirrend ist?
Mein Mann ist krankheitsbedingt schon Jahre an das Bett gefesselt, und nur mal in "guten" Zeiten im Rollstuhl, und er hat die Pflegestufe 2, Ich bin voll berufstätig, und habe eine ältere Dame, die abwechselnd mit meiner Mutter die Betreuung übernimmt.Da die ältere Dame sich aber jetzt auch um ihren erkrankten Mann kümmern muss, wird sie wohl auch weniger Zeit haben.
Daher würde ich gerne stundenweise eine "Betreuerin" einstellen! Auch wenn mein Mann bettlägerig ist, kann er sich dort noch selbst waschen, und auch die Toilette verrichten, nur müssen ihm halt die Utensilien dazu gereicht bzw. entsorgt werden. Es ist eigentlich überwiegend nur die Anwesenheit der Betreuerin wichtig, damit mein Mann nicht allein ist, wenn ich auf Arbeit bin. Wir bekommen zwar aufgrund der Pflegestufe etwas über 400€ Pflegegeld, was ich aber auf alle Beteidigten verteiilen muss, und den Rest eben von meinem Verdienst, also ist es immer knapp. Ich kann der "Betreuerin" auch nur 6€ je Stunde zahlen.
Ich würde jetzt mal gerne wissen, was ich als Arbeitgeber einer Betreung als Minijob für Sozialabgaben usw. habe, und auch was der Betreuerin von ihrem Verdienst übrig bliebe, also ihre Abgaben.
Monatsveridienst------------Abgaben Arbeitgeber------------Abgabe Arbeitnehmer
------100€--------------------------------??--------------------------------------??-------------------
-------200€--------------------------------??--------------------------------------??-------------------
-------300€--------------------------------??--------------------------------------??-------------------
-------400€--------------------------------??--------------------------------------??--------------------
Und kann ich dieses auch steuerlich bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen?
Abgaben bei Minijob als Arbeitgeber?
quote:
Ich kann der "Betreuerin" auch nur 6€ je Stunde zahlen.
Ich gehe davon aus, dass du den in Deutschland seit 1.1.2015 geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro zahlen musst.
https://www.smart-rechner.de/minijob/rechner.php
-----------------
""
Wenn es so ist, dann muss ich es halt zahlen, dann eben die Stunden reduzieren, um mit dem Geld hinzukommen.
Nur meine Frage bezog sich ja nicht darauf, sondern auf die von mir genannten Monatslöhne.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Nur meine Frage bezog sich ja nicht darauf, sondern auf die von mir genannten Monatslöhne.
https://www.smart-rechner.de/minijob/rechner.php
-----------------
""
Danke, habe da mal gerechnet, und das schaut gut aus.
Habe nur noch einmal Fragen zu mir als "Arbeitgeber", da ich niemanden "schwarz" einstellen möchte, sondern eben auf Karte, und ich soetwas noch nie gemacht habe.
Wie läuft das alles?
Nehmen wir mal als Basis einen festen Verdienst von 100€ monatlich!
Wenn möglich ohne Steuerberater, da der auch noch kostet!
Wo muss ich Bescheid sagen, das ich jemanden in einem Privathaushalt beschäftige, also es anmelden?
Wie führe ich diese Rentenversicherung/Unfallversicherung/Krankenversicherung/Steuerpauschale und Umlagen ab, oder werden die eingezogen? Muss ich die Institutionen einzeln kontaktieren?? Wer führt die Berechnung dazu durch?
Was muss ich als Arbeitgeber machen, wenn die Betreuerin vom Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht Gebrauch machen möchte, was sie ja kann?
Muss ich eine Abrechnung erstellen lassen,oder kann ich diese selbst verfassen? Falls ja, gibt es dafür Vorlagen?
Kann ich bei meiner Einkommenssteuer irgendwas davon geltend machen?
Ich bin wirklich absoluter Laie, und möchte nichts falsch machen, nur weil ich es korrekt durchziehen möchte.
Ich brauchte einfach so eine step by step Anleitung in dieser Sache.
-----------------
""
Habe geade mal etws geucht, und bin denke ich fündig geworden,oder?
Der Arbeitgeber muss den Minijobber über das Haushaltsscheckverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See in Essen anmelden. Das ist die Minijob-Zentrale.Und die kümmern sich um alles weitere.
-----------------
""
Muss mich nochmal melden
Gestern wurden hier der gesetzliche Mindestlohn von 8,50€ erwähnt, was ja auch in Ordnug ist, aber wie schaut es in einem folgenden Beispiel aus?
Ich hatte ja ursprünglich geschrieben, das ich 6€ zahlen würde, da ja ca. 80% der Zeit eigentlich nur eine Anwesenheit wäre, wo die Betreuerin lesen, fernsehen usw. könnte. Es geht ja nur um das schon im Eröffnungstread erwähnte, und vielleicht mal einen Tee kochen, oder eine Zeitschrift reichen. Und wenn die Betreuerin mit den 6€ voll einverstaden wäre?
Es kann doch nicht sein, das der "Arbeitgeber" wie auch der "Arbeitnehmer" mit diesem Stundenlohn zufrieden, aber diese Stelle trotzdem nicht real werden kann, da der Mindestlohn angewand werden muss.
-----------------
""
Die 8,50 Euro sind vorgeschrieben - fertig, aus. Und was den Rest der Argumentation anbelang: Es gibt x Urteile, die besagen, daß eine Bereitschaft, die die Anwesenheit am Arbeitsplatz verlangt, Arbeitszeit
ist. Und dafür gibt es 8,50 Euro (oder mehr).
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:<hr size=1 noshade>Habe geade mal etws geucht, und bin denke ich fündig geworden,oder?
Der Arbeitgeber muss den Minijobber über das Haushaltsscheckverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See in Essen anmelden. Das ist die Minijob-Zentrale.Und die kümmern sich um alles weitere.
<hr size=1 noshade>
Richtig gefunden.
quote:<hr size=1 noshade>Ich hatte ja ursprünglich geschrieben, das ich 6€ zahlen würde, da ja ca. 80% der Zeit eigentlich nur eine Anwesenheit wäre, wo die Betreuerin lesen, fernsehen usw. könnte. Es geht ja nur um das schon im Eröffnungstread erwähnte, und vielleicht mal einen Tee kochen, oder eine Zeitschrift reichen. <hr size=1 noshade>
Bereitschaftszeit zählt immer voll als bezahlte Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein muss - auch wenn er da Däumchen dreht.
Bereitschaftszeit darf dann geringer / anteilig bezahlt werden, wenn sich der Arbeitnehmer in der Zeit, wo nichts zu tun ist, zu Hause aufhalten darf (und nur telefonisch erreichbar sein muss).
quote:<hr size=1 noshade>Und wenn die Betreuerin mit den 6€ voll einverstaden wäre? <hr size=1 noshade>
Dann ist das auch kein Grund, den Mindestlohn zu umgehen.
quote:<hr size=1 noshade>Es kann doch nicht sein, das der "Arbeitgeber" wie auch der "Arbeitnehmer" mit diesem Stundenlohn zufrieden, aber diese Stelle trotzdem nicht real werden kann, da der Mindestlohn angewand werden muss. <hr size=1 noshade>
Tja. Das war auch einer der Punkte, die bei der Einführung des Mindestlohns diskutiert wurden. Aber die demokratisch gewählte Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag hat sich dafür ausgesprochen, den Mindestlohn einzuführen. Und jetzt ist es halt so - und damit muss man leben. Vielleicht bei der nächsten Wahl andere Parteien wählen. Eventuell ändert sich dann was.
-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
Die Möglichkeit, daß der Arbeitnehmer einer Umgehung des Mindestlohnes zustimmt, hat der Gesetzgeber extra ausgeschlossen: http://www.gesetze-im-internet.de/milog/__3.html Sonst würde es ja dauernd heißen: "Stimm zu, oder Du fliegst..."
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten