Abgaben bei zwei Teilgehältern im Monat

25. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)
Abgaben bei zwei Teilgehältern im Monat

Hallo zusammen!

Da ich zum 15.4.den Arbeitgeber gewechselt habe, bekomme ich nun von meinem alten Arbeitgeber ein halbes Gehalt und vom Neuen ein halbes Gehalt. Nun sind beide Teilgehälter ja geringer als eine ganze Zahlung und somit steuerlich gesehen besser gestellt. Wenn ich nun für beide Einzelzahlungen den nettolohn ausrechne, komme ich insgesamt auf 300€ mehr, als wenn nur ein Gesamtgehalt gezahlt würde. Kann das sein? Oder kriegt der Fiskus das irgendwie mit?

Danke für eure Hilfe!

Fachwirt

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17261x hilfreich)

Oder kriegt der Fiskus das irgendwie mit? Na, spätestens dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben, wozu Sie in diesem Fall verpflichtet sind (hier unter (2) Nr. 5a gucken): http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16824x hilfreich)

Bei Gehältern für Teilmonate darf nicht nach der Monatslohnsteuertabelle abgerechnet werden, sondern nach der Tageslohnsteuertabelle. Die Gehaltsrechner im Internet können so etwas nicht.

Etwas vereinfacht sieht die Rechnung so aus bei einem halben Monat:
Gehalt/15*30 => Eingabe in Gehaltsrechner
Ergebnis/30*15 => Korrekte Abzüge

Der von Dir vermutete Steuervorteil entsteht daher nicht.

Entgegen der Darstellung vom muemmel entsteht hier keine Abgabepflicht nach § 46 Abs. 2 Nr. 5a EStG .

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" "

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17261x hilfreich)

Entgegen der Darstellung vom muemmel entsteht hier keine Abgabepflicht nach § 46 Abs. 2 Nr. 5a EStG .
Wenn der AG nach der Tageslohnsteuertabelle abrechnet, entsteht in der Tat keine Abgabepflicht.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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