Abgebrochenes Studium vor dualem Studium geltend machen?

25. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
alex2932
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgebrochenes Studium vor dualem Studium geltend machen?

Ich habe bereits ein Studium (1.-3 Semester) studiert, danach abgebrochen und ein duales Studium angefangen. Kann ich die Kosten von dem ersten Studium (also Studiengebühren, Fahrtkosten, Wohnungskosten etc.) auch deklarieren? Ich hatte zu dem Zeitpunkt des 1. Studiums noch keine Einnahmen/ kein Gehalt oder Einkünfte außer Kapitalerträge ... mit dem dualen Studium habe ich ein Gehalt. Gibt es dabei vllt ein paar Tricks? Brauche als Student jeden Cent ...

Vielen lieben Dank :) !

-- Editiert von alex2932 am 25.01.2020 22:56

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Kann ich die Kosten von dem ersten Studium (also Studiengebühren, Fahrtkosten, Wohnungskosten etc.) auch deklarieren?


Nein

Zitat:
... mit dem dualen Studium habe ich ein Gehalt. Gibt es dabei vllt ein paar Tricks? Brauche als Student jeden Cent ...


Zahlst Du denn überhaupt Steuern?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alex2932
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank !

Ja bei dem dualen Studium seit 2018 zahle ich keine Steuern ... aber ich war selbständig von 2017-2019 und hatte so 25.000€ Einnahmen aus einem Gewerbe

Und ich könnte doch bei dem dualen Studium zumindest die Kosten als Verlustvortrag geltend machen? Ich habe halt 2 Wohnungen wegen dem dualen Studium für die monatlich mehr als mein Gehalt draufgeht

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Und ich könnte doch bei dem dualen Studium zumindest die Kosten als Verlustvortrag geltend machen?


Um einen Verlustvortrag geltend machen zu können, müsste überhaupt erst einmal ein Verlust entstehen.

Ein Verlust entsteht aber nur dann, wenn die Werbungskosten höher sind als das Bruttogehalt aus dem dualen Studium zusammen mit dem Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit sind. Ich habe Zweifel, dass das bei Dir der Fall ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alex2932
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank :) gibt es denn eine Möglichkeit sonst noch Geld wiederzubekommen? Bin ja sonst immer unter den Freigrenzen ... also Zahle dann keine Steuern beispielsweise für 2019 hatte ich nur 1.000€ Einnahmen aus dem Gewerbe und das Gehalt insgesamt bei 8.000€ somit hatte ich dann keine Steuern drin. Aber trotzdem habe ich halt 2 Haushalte zu führen und dafür geht alles drauf ... :(

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32908 Beiträge, 17278x hilfreich)

gibt es denn eine Möglichkeit sonst noch Geld wiederzubekommen? Wer nichts zahlt, kriegt auch nichts wieder.
Ich habe halt 2 Wohnungen wegen dem dualen Studium für die monatlich mehr als mein Gehalt draufgeht Steuerlich absetzbar ist aber nur die, die Sie wegen des Studiums haben. Und da dürfte dann wohl kein Verlust entstehen. By the way nützt Ihnen ein Verlust, wenn Sie einen hätten, jetzt überhaupt nichts - der würde sich ja erst auswirken, wenn wieder Steuern gezahlt werden.

-- Editiert von muemmel am 26.01.2020 18:18

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.319 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen