Hallo, ist jemand schon mal mit dieser Formulierung des Finanzamtes konfrontiert worden? Welchen Ursprung könnte sie haben?
"Der Begriff "Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse" stellt gesetzlich klar, das es nicht ausreicht, wenn nur ein einzelnes existenzielles Rechtsgut (z.B. Hausrat, Wohnen usw.) bzw. ein einzelnes Bedürfnis betroffen ist. Vielmehr muss eine Vielzahl der existentiellen Bedürfnisse in Gefahr sein. Die Existenzgrundlage ist dann nicht in Gefahr, wenn gesetzliche Schutzvorschriften (z.B. §§ 811
, 850
ff ZPO, 304 InsO
) die Grundlage für die Existenz des Steuerpflichtigen absichern.
Ablehnung Kosten Rechtsanwalt
8. Februar 2018
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Frage vom 8. Februar 2018 | 11:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 8. Februar 2018 | 13:17
Von
Status: Student (2360 Beiträge, 631x hilfreich)
Z.B. Verfügung der OFD NDS vom November 2013!ZitatWelchen Ursprung könnte sie haben? :
taxpert
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