Hallo!
Ich habe nun eine Abmahnung in Höhe von 1.580 Euro gezahlt - ist es möglich diese in irgendeiner Form steuerlich geltend zu machen? Wenn ja, welche Belege benötige ich dafür? Momentan habe ich ja nur das schreiben vom Anwalt der Gegenseite mit der Kostenaufschlüsselung bekommen...
lg Patrick
Abmahnung -> Kosten steuerlich geltend machen?
18. September 2004
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Frage vom 18. September 2004 | 14:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung -> Kosten steuerlich geltend machen?
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#1
Antwort vom 19. September 2004 | 17:37
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1088x hilfreich)
Sofern Du im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit fahrlässig die Abmahnkosten verursacht hast, würde ich sie ganz einfach als Werbungskosten geltend machen, und dem FA das RA-Schreiben und den Zahlungsbeleg beilegen. Einfach versuchen, ohne Gewähr.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
-- Editiert von ikarus02 am 19.09.2004 17:39:03
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