Abrechnung Event (halb-privat), Rechnungen steuerlich absetzen

3. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Daniela_81
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnung Event (halb-privat), Rechnungen steuerlich absetzen

Hallo,

wir sind eine kleines Sportteam und veranstalten bald ein Camp für ein paar Breitensportler. Für Hallenmiete, externe Trainer, Essen und T-Shirts bezahlen die Teilnehmer eine geringe Gebühr von 200,- für 4 Tage.
Nun meine Frage:
Wie bereite ich die Unterlagen für die Projektabrechnung vor?
Kann ich das Essen der Teilnehmer zB 1:1 abziehen? Sie haben es mir ja quasi vorgestreckt, damit ich für sie bezahle. Oder kann ich von der Rechnung wie bei einer Bewirtung nur 70% absetzen? Es sind ja nicht meine Mitarbeiter und auch kein Betrieb in dem Sinne...
Ebenso frage ich mich, was ich zB mit der Rechnung für die T-Shirts mache, die jeder Teilnehmer bekommt...
Kann ich das als Ausgabe geltend machen? Oder ziehe ich das einfach vorab vom "Gewinn" ab?
"Gewinn" in Anführungszeichen, da es voraussichtlich auf plus/minus 0 Euro hinausläuft ;)

Oder muss ich in diesem Fall dem Finanzamt ggf auch nur mitteilen: Ach es sind 15 Euro übrig geblieben, das ist der Gewinn?

Bin für jede Unterstützung dankbar!
Daniela

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7109 Beiträge, 1484x hilfreich)

Ist das ganze ein Verein? Oder nur Hobbysportler?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Daniela_81
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sind bloß Hobbysportler, das läuft nicht über einen Verein

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Ich würde davon ausgehen, da es ein nicht-eingetragener Verein ist und die Angelegenheit scheinbar einmalig (?) und somit nicht nachhaltig und auf Wiederholung ausgelegt ist, dass es sich um eine steuerlich unbeachtliche Tätigkeit handelt, insbesondere, wenn ein Gewinn dieser Personengemeinschaft nicht zu erwarten ist.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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