Abrechnung Unterkunft OHNE Zweitwohnsitz

10. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
etaks90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnung Unterkunft OHNE Zweitwohnsitz

Hallo,

angenommen ich wohne an Ort A (Erstwohnsitz) und arbeite und übernachte wöchentlich von Montag bis Donnerstag (Angestellter) an Ort B, und Freitags im Home-office. Da die Wohnung ständig wechselt melde ich keinen Zweitwohnsitz an.
1.) Kann ich die Kosten für die Übernachtung steuerlich absetzen, OBWOHL KEIN Zweitwohnsitz am Arbeitsort B angemeldet ist?
2.) Falls nein, ist es rechtlich bedenklich einfach anzugeben ich würde Montags bis Donnerstags täglich zur Arbeit Pendeln und mir somit das Geld erstatten?

VG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

1. Ja.
2. Ja, das ist nicht nur "bedenklich", sondern schlicht illegal.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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