Hallo,
angenommen ich wohne an Ort A (Erstwohnsitz) und arbeite und übernachte wöchentlich von Montag bis Donnerstag (Angestellter) an Ort B, und Freitags im Home-office. Da die Wohnung ständig wechselt melde ich keinen Zweitwohnsitz an.
1.) Kann ich die Kosten für die Übernachtung steuerlich absetzen, OBWOHL KEIN Zweitwohnsitz am Arbeitsort B angemeldet ist?
2.) Falls nein, ist es rechtlich bedenklich einfach anzugeben ich würde Montags bis Donnerstags täglich zur Arbeit Pendeln und mir somit das Geld erstatten?
VG
Abrechnung Unterkunft OHNE Zweitwohnsitz
10. August 2020
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Frage vom 10. August 2020 | 12:35
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnung Unterkunft OHNE Zweitwohnsitz
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#1
Antwort vom 10. August 2020 | 12:45
Von
Status: Unbeschreiblich (32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
1. Ja.
2. Ja, das ist nicht nur "bedenklich", sondern schlicht illegal.
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