Hallo zusammen,
ich habe zum 01.09.2014 den Arbeitgeber gewechselt. Da mein alter Arbeitgeber meine 2jährige Weiterbildung bezahlt hat, musste ich bei Kündigung 3800€ zurückbezahlen. Es gab eine Rückzahlungsvereinbarung, welche laut Anwalt wasserdicht war.
Mein neuer Arbeitgeber meinte, dass ich nach "überstehen" der Probezeit 2000€ zugesteuert bekomme.
Eine gesonderte Vereinbarung gibt es nicht. Nur eine Mail des Chefs, dass 2000€ Ablöse nach Probezeit an mich ausgezahlt werden.
Als ich dann zur Vertragsunterschrift in der Personalabteilung war (letztes Jahr im August), sagte mir die Dame, dass es sich bei den 2000€ um einen Bruttobetrag handelt, welcher mir auf mein Gehalt geschlagen wird und dann ganz normal versteuert wird.
So, nun habe ich diesen Monat ganz normal mein Gehalt überwiesen bekommen (Gehaltsabrechnung wie immer ohne Aufschlag). und zusätzlich habe ich eine Zahlung meines Arbeitgebers von 2000€ netto auf mein Konto erhalten mit dem Zusatz "Abschlagszahlung".
kann es nun sein, dass ich die 2000€ nun doch netto erhalte? Oder kann es mir passieren, dass das ganze mit der nächsten Abrechnung in einem Monat doch noch versteuert wird??
Über Antworten freue ich mich sehr.
Vielen Dank!
-- Editiert von Moderator am 31.03.2015 10:11
-- Thema wurde verschoben am 31.03.2015 10:11
Abschlagszahlung für Weiterbildungskosten - Steuerfrei??
31. März 2015
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Frage vom 31. März 2015 | 08:10
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschlagszahlung für Weiterbildungskosten - Steuerfrei??
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 31. März 2015 | 08:34
Von
Status: Weiser (17462 Beiträge, 6497x hilfreich)
Das ist offenkundig eine steuerrechtliche Frage, oder?
Und jetzt?
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