Habe mal eine Verständnisfrage zum Thema Abschreibung eines KFZ für betriebliche Nutzung.
Ich bin Rentner, habe aber nebengewerblich ein Kleingewerbe ohne Umsatzsteuer.
KFZ Anschaffung Gebrauchtwagen 42.000 EUR / Bruttolistenpreis neu 52.000 EUR.
Macht da die 1% Regel überhaupt Sinn, wenn man zwar über 6 Jahre abschreiben kann, gleichzeitig aber jeden Monat mehr versteuern muss? Das ist doch u. U. ein Nullsummenspiel oder sogar negativ. Betriebliche Fahrleistung jährlich ca. 12600 km.
Abschreibung Autoanschaffung
20. Juli 2022
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Frage vom 20. Juli 2022 | 13:00
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 14x hilfreich)
Abschreibung Autoanschaffung
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#1
Antwort vom 20. Juli 2022 | 13:19
Von
Status: Master (4896 Beiträge, 1177x hilfreich)
1. Duw 1%-Regelung wäre nur möglich, wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50% beträgt. In dem Fall wird das Auto aber auch zwingend Betriebsvermögen.
2. Es steht Ihnen frei, ein Fahrtenbuch zu führen.
3. Aufwendungen für den PKW erschöpfen sich ja nicht in der Abschreibung. Wartung, Treibstoff, Versicherung, Steuer?
4. Wäre die 1%-Regelung höher als die Aufwendungen, greift die dig. Kostendeckelung.
5. Ein Gebrauchtwagen kann auch auf weniger als sechs Jahre abgeschrieben werden.
-- Editiert von Cybert. am 20.07.2022 13:20
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