Abschreibung Eigentumswohnung

16. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
carioca
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 8x hilfreich)
Abschreibung Eigentumswohnung

mal ne Frage liebe Leut !
Eigentumswohnung kostete ca 90 Tausend, bei der Abschreibung muß man ja den Grund und Boden rausrechnen, Finanzamt berechnet ca 65 Tausend für Grund und Boden,dann wäre ja die Wohnung nur 35 Tausend Wert gewesen und nur den Satz könnte man Abschreiben, nach Einspruch wurde neue Rechnung mit 44 % also ca Bodenwert 40 Tausend präsantiert.
Früher habe ich mal geglaubt das der Grund und Bodenwert ca 25 % vom Kaufpreis sein sollte das wäre dann ca 25 Tausend.
Warum kann das Finanzamt den Grundwert so hoch ansetzen.
Auch muß man bedenken das beim Eigenheim der Grund und Bodenwert sicherlich mehr wert ist, da man auf sein Grundstück alles machen kann, aber bei einer Eigentumswohnung kann ich ja im Prinzip nix mit meinen kleinen Stück im Hof anfangen, da müßte doch auch ne Unterscheidung gemacht werden.
Hat jemand Erfahrung damit ????

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7 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49090 Beiträge, 17281x hilfreich)

Der Bodenwert richtet sich nach dem örtlichen Bodenrichtwert, den man beim Katasteramt erfragen kann. Der anteilige Bodenwert entsprechend Deinen Eigentumsanteilen laut Grundbuch wird Deiner Eigentumswohnung zugeschlagen.

Du müsstest jetzt Argumente finden, warum der Bodenwert noch niedriger sein soll, als vom Finanzamt zuletzt angesetzt. Ich gehe davon aus, dass die ursprüngleich angesetzten 65T€ dem Bodenrichtwert laut Katasteramt entsprechen. Davon hat das Finanzamt in der zweiten Runde schon einen Abschlag von 40% gewährt.

Wenn man den Wert noch niedriger ansetzen will, dann muss man schon sehr gute Argumente finden.



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#2
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 104x hilfreich)

quote:
Der Bodenwert richtet sich nach dem örtlichen Bodenrichtwert, den man beim Katasteramt erfragen kann


Dieses "abgekürzte" Verfahren ist eigentlich garnicht zulässig.

Richtig ist:

Bodenrichtwert + indizierte Baukosten (- AfA) = Gesamtwert (100 %).

Das Verhältnis, in dem diese beiden Werte zueinander stehen, ist auf den tatsächlichen Kaufpreis anzuwenden.



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#3
 Von 
carioca
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 8x hilfreich)

das letzte habe ich aber nicht richtig verstanden !!!

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49090 Beiträge, 17281x hilfreich)

Bodenwert entsprechend Bodenrichtwert: 65.000€
Gebäudewert: 87.700€

Gesamtwert: 147700€ (Gebäude 56%, Boden 44%)

Kaufpreis: 90.000€, davon 44% = 40.000€

Da wirst Du kaum Möglichkeiten habe, den Bodenwert noch weiter zu drücken. Schon bei der dargestellten Rechnung könnte man behaupten, Du hast nur den Gebäudewert bezahlt und den Boden kostenlos dazu bekommen.

Um den Bodenwert weiter zu drücken, müsstest Du dem Finanzamt klar machen, dass das Gebäude alleine einen Wert von mehr als 90.000€ hat, obwohl Du selbst nur 90.000€ dafür einschließlich des Bodenanteils bezahlt hast.

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-- Editiert am 17.09.2009 14:53

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#5
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 104x hilfreich)

quote:
müsstest Du dem Finanzamt klar machen, dass das Gebäude alleine einen Wert von mehr als 90.000€ hat


Selbst wenn es das hätte, kann man trotzdem nicht von fiktiven Kaufpreisanteilen abschreiben.

Wenn es mir gelingt, ein Kfz im Werte von 50.000 günstig (weil der Verkäufer dringend Geld braucht oder so) für 30.000 zu ergattern, kann ich natürlich auch nur die 30.000 abschreiben.
Bei einem späteren Verkauf kann ich das "Glück aus dem Kauf" auch nicht auf den Verkaufspreis übertragen.



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#6
 Von 
jjgoldmann
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
man sollte schon mal schauen, wieviele Eigentumswohnungen sich denn in dem Gebäude befinden. Das Gebäude kann sehr viel mehr wert sein, wenn es z.B. 25 Wohneinheiten gibt. Dann reduziert sich der jeweilige Anteil am Grund und Boden. Hier könnte man beispielsweise den Eigentumsanteil heranziehen (z.B. 50/1000).
Wenn es ein größeres Mehrfamilienhaus ist, kommt mir der Grund und Boden-Anteil schon etwas hoch vor.
Es muss sichergestellt sein, dass die Berechnungsmethode von hh auch wirklich vom Finanzamt angewendet wurde und nicht etwa eine andere.
Wie hat sich das Finanzamt genau geäußert ?
Das wäre vielleicht noch eine Chance ...
Grüße
jjgoldmann

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#7
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 104x hilfreich)

quote:
Das Gebäude kann sehr viel mehr wert sein, wenn es z.B. 25 Wohneinheiten gibt.


Der Wert des Grundstücks ergibt sich ua auch daraus, wieviel man da bauen kann.

Je mehr Wohnungen, desto höher der Wert des Grundstücks.



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