Abschreibung Immobilie nach Übernahme

18. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Y.M.1989
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschreibung Immobilie nach Übernahme

Hallo zusammen,

ich komme hier mit einer Spezialfrage.
Im Jahr 2021 habe ich eine Immobile von meinen Eltern übernommen. Diese wurde vom Notar mit 470.000 Euro bewertet.
Ich habe für die Übernahme Darlehen in einer Höhe von 300.000 Euro übernommen. D.H. meine Aufwendungen belaufen sich auf diesen Betrag.
Die Dachwohnung in diesem Haus ist vermietet. Die EG Wohnung wird von meinen Eltern bewohnt. Diese haben ein Wohnungsrecht. Für deren Wohnung bekomme ich von meinen Geschwistern eine monatliche Ausgleichszahlung. Also ist diese nicht unentgeltlich überlassen.
Nun wurden im Zuge der Grundsteuerreform die Bodenrichtwerte neu ausgegeben. Hierbei handelt es sich um einen Preis von 350€/qm. Das Grundstück ist 1218qm groß. Das wäre ein Grundstückswert i.H.v 426.300 Euro. Also würde dies bereits meinen gezahlten Preis übersteigen und da der Grundstückswert bei einer Abschreibung herausgerechnet werden soll, könnte ich für das Haus keine Abschreibung mehr vornehmen.

Nun hatte ich mir die Frage gestellt ob sich hier die 20% Regelung zurückgreifen könnte. Da ich ja das Grundstück mit Bestandsimmobilie übernommen habe und man dann bei der Berechnung des (bebauten) Grundstückswertes die 20% des Kaufpreises ansetzen kann unabhängig vom Richtwert. Demnach könnte ich 240.000€ für die Abschreibung ansetzen.

Falls die 20% Regelung hier nicht zutreffen sollte habe ich mich noch gefragt ob ich bei einem derartig großen Grundstück überhaupt die 350€/qm für das gesamte Grundstück ansetzen muss, oder ob ich hier sagen kann, dass diese für das Baufenster angesetzt werden und für den überhängenden Rasenanteil einen deutlich geringeren Wert. Diese Variante wird oft von Banken zur Berechnung des Beleihungswertes benutzt.

Also meine konkrete Frage. Kann ich hier eine Abschreibung ansetzen oder nicht?

Ich bitte dringend um Hilfe. Das Finanzamt hat mir keine Verlängerung mehr gewährt und kein Steuerberater bei mir in der Umgebung nimmt neue Mandanten auf. Ich hatte mir das leichter vorgestellt.

Ich bin euch vorab sehr dankbar.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat (von Y.M.1989):
Nun hatte ich mir die Frage gestellt ob sich hier die 20% Regelung zurückgreifen könnte.


Nein

Zitat (von Y.M.1989):
Kann ich hier eine Abschreibung ansetzen oder nicht?


Da es auf einen Teil der Immobilie ein Wohnungsrecht für Deine Eltern gibt und es sich ggf. um eine gemischte Schenkung handelt, sollte die AfA durch einen Steuerberater ermittelt werden. Die Ermittlung der AfA ist in so einem Fall sehr komplex.

Im Ergebnis wird man aber eine AfA ansetzen können.

Zitat (von Y.M.1989):
Das Finanzamt hat mir keine Verlängerung mehr gewährt und kein Steuerberater bei mir in der Umgebung nimmt neue Mandanten auf.


Dann mal ganz grob:

1. Feststellung des Verkehrswertes der Immobilie (ggf. schätzen)
2. Feststellung des Wertes des Wohnungsrechtes der Eltern
3. Aufteilung des Verkehrswertes auf
a) Darlehensübernahme
b) Wohnungsrecht
c) Schenkungsanteil
4. Aufteilung des Verkehrswertes auf Grundstück und Gebäude
5. Ermittlung der AfA für 3 a)+b)
6. Übernahme der anteiligen AfA für 3 c) von den Eltern
7. Aufteilung der AfA aus 5.+6. auf die Wohnungen
8. Kürzung der AfA für die Wohnung der Eltern um den Anteil für das Wohnungsrecht.

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