Man will einen PC abschreiben.
PC kostet 400€.
Monitor kostet 100€.
Beides wird getrennt aber zeitnah gekauft. Zusammen 500€, also über 410€. Kann man beides sofort abschreiben?
Abschreibung PC
21. Oktober 2016
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Frage vom 21. Oktober 2016 | 20:52
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 1x hilfreich)
Abschreibung PC
#1
Antwort vom 21. Oktober 2016 | 21:14
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4896x hilfreich)
Grundlage: §6 EStG
Einzeln bewerten.Zitat :Zusammen 500€, also über 410€.
Entweder Sofortabzug für beide, oder Sofortabzug Bildschirm und Sammelpostenbildung für den Rechner pauschal über 5 Jahre..Zitat :Kann man beides sofort abschreiben?
#2
Antwort vom 21. Oktober 2016 | 22:49
Von
Status: Schüler (441 Beiträge, 264x hilfreich)
Gerade den Monitor darf man nicht sofort abschreiben, da er nicht selbständiger Nutzung fähig ist. Man kann daraus eine Einheit bilden und im Sammelposten unterbringen, oder einzeln bewerten: dann aber den PC und den Monitor über die Nutzungsdauer abschreiben.
-- Editiert von Charlie@098 am 21.10.2016 22:53
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