Abschreibung PC

21. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
dennisr35
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)
Abschreibung PC

Man will einen PC abschreiben.

PC kostet 400€.
Monitor kostet 100€.
Beides wird getrennt aber zeitnah gekauft. Zusammen 500€, also über 410€. Kann man beides sofort abschreiben?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4896x hilfreich)

Grundlage: §6 EStG

Zitat (von dennisr35):
Zusammen 500€, also über 410€.
Einzeln bewerten.

Zitat (von dennisr35):
Kann man beides sofort abschreiben?
Entweder Sofortabzug für beide, oder Sofortabzug Bildschirm und Sammelpostenbildung für den Rechner pauschal über 5 Jahre..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Gerade den Monitor darf man nicht sofort abschreiben, da er nicht selbständiger Nutzung fähig ist. Man kann daraus eine Einheit bilden und im Sammelposten unterbringen, oder einzeln bewerten: dann aber den PC und den Monitor über die Nutzungsdauer abschreiben.

-- Editiert von Charlie@098 am 21.10.2016 22:53

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