Abschreibung Stellplatzablöse

29. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Susanolu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschreibung Stellplatzablöse

Hallo,
für eine Stellplatzablöse (wegen Umwidmung von Wohnraum auf gewerbliche Nutzung) muss ich an die Stadt 6.850 Euro zahlen.
Da dieser Ablösebtrag ja für einen virtuellen, also gar nicht existierenden Parkplatz gezahlt wird, stellt sich mir nun die Frage:
Abschreiben nach Afa - dort sind aber nur real existierende Parkplätze aufgeführt?
Komplettabschreibung als Werbungskosten?
Mit Dank im Voraus
Susanolu




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Susanolu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe noch etwas zu meiner Frage vergessen:
Mein Mann hat die Wohnung dieses Jahr gekauft und vermietet diese (Nutzung für eine Praxis) an mich.
Die Nutzungsänderung musste von mir beantragt werden, da ich damals schon Mieterin mit meiner Praxis beim alten Eigentümer war. Der alte Eigentümer hatte mir 17 Jahre die Wohnung unrechtmäßig als Gewerberaum vermietet.
Die Rechnung der Stadt für die Parkplatzablöse geht an mich, da ich "Bauherr der Nutzungsänderung" bin.
Somit muss die Parkplatzablöse ja wohl auch von mir gezahlt werden!? Und daher auch in meine Steuererklärung!?
Danke im Voraus
Susanolu

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50216 Beiträge, 17579x hilfreich)

Bei einer bloßen Nutzungsänderung, der keine Herstellungsmaßnahme zugrunde liegt, handelt es sich bei den Ablösezahlungen um Werbungskosten.
BFH, Urteil vom 06.05.2003, IX R 51/00

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