Hallo,
ich habe ein Nebengewerbe und dafür ein Notebook welches ich über 4 Jahre abschreibe. Nun ist dieses Notebook nach 2 Jahren wegen Defekt vom Hersteller ausgetauscht worden und ich habe noch ein paar Upgrades wie schnellere Platte etc. für knapp 390 Euro dazukonfiguriert.
Wie sieht die Abschreibung jetzt aus? Kann ich das alte als Defekt komplett abschreiben und die 390 als GWG abschreiben oder muss ich das addieren? wenn ja wieviele Jahre muss ich dann den Restwert erneut abschreiben?
Abschreibung
11. Januar 2010
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Frage vom 11. Januar 2010 | 17:52
Von
Status: Praktikant (566 Beiträge, 44x hilfreich)
Abschreibung
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#1
Antwort vom 11. Januar 2010 | 19:06
Von
Status: Beginner (128 Beiträge, 46x hilfreich)
Da das Gerät ja ausgetauscht wurde, würde ich es einfach weiter abschreiben wie bisher. Die neue Festplatte sollte man dem Notebook zuschreiben und mit über die restlichen zwei Jahre abschreiben.
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