Abschreibung?

25. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)
Abschreibung?

Hallo,

bis zu welchem Betrag kann man eine für den Betrieb gekaufte Sache ohne Abschreibung als Betriebskosten absetzen?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Z.Zt. kann man/frau einen geringwertigen Gegenstand sofort abschreiben, dessen Kaufpreis unter € 410,- liegt.
Das soll sich wohl demnächst ändern.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(985 Beiträge, 591x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 471x hilfreich)

eine für den Betrieb gekaufte Sache

Worum handelt es sich denn ?

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#4
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(985 Beiträge, 591x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Z. B. Software-CDs, Drucker, PC-Teile etc.

*Das soll sich wohl demnächst ändern.*


Inwiefern?
Doch nicht etwa ganz wegfallen? :(

Gilt der Nettowert auch für Kleinunternehmer nach §19 UStG ?

-- Editiert von keinname123 am 25.06.2007 22:52:13

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#6
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Der Gesetzgeber plant, die Grenze auf € 100,- zu senken.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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