Hallo zusammen,
Folgender Sachverhalt:
Franz und Fritzi sind verheiratet.
Fritzi kauft das Haus von Franzens Mutter für 400.000 €
Nach dem Kauf wird ein notariell beglaubigter Schenkungsvertrag aufgesetzt lt. dem die vier Brüder (unter anderem eben auch Franz) je 100.000€ geschenkt bekommen.
Da Franz und Fritzi steuerlich gemeinsam veranlagt werden stellt sich nun die Frage, ob Fritzi trotz der Schenkung (die ja unter dem Steuerfreibetrag liegt) auf die gesamten 400.000 € abschreiben kann.
Normal sind das doch zwei völlig voneinander unabhängige Dinge, oder irre ich da?
Freue mich auf Eure Antworten.
Fiebie
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Abschreibung auf gesamten Kaufpreis?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ja das Haus ist voll vermietet.
Das heißt es kann genauso abgeschrieben werden wie wenn es von Fremden gekauft wurde?
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Also wie wenn Fritzi das Haus von nem x-beliebigen kauft mein ich
-- Editiert Fiebie am 11.06.2014 14:15
-- Editiert Fiebie am 11.06.2014 14:17
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das heißt es kann genauso abgeschrieben werden wie wenn es von Fremden gekauft wurde?
Das hat Eugenie ja nun schon beantwortet, aber wenn Sie es noch mal lesen wollen: JA!
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Ich würde die Frage mit "Nein" beantworten und dabei auf den § 42 AO
verweisen.
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Wieso hh?
Die Schenkungssteuer wird doch eigentlich separat berechnet?
Das wird ja angegeben und im Falle des Erbfalls angerechnet, oder nicht?
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quote:<hr size=1 noshade>Die Schenkungssteuer wird doch eigentlich separat berechnet? <hr size=1 noshade>
Das liegt ja weit unter dem Freibetrag, Schenkungssteuer fällt für den Sohn gar nicht an.
Missbrauch sehe ich da nicht:
BFH, Urteil vom 27. 10. 2005 - IX R 76/03
Wird bei dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zwischen Angehörigen zugleich die (Rück-) Schenkung des Kaufpreises vereinbart , kann eine missbräuchliche Gestaltung i. S. von § 42 AO 1977 zur Erlangung der Eigenheimzulage vorliegen.
Hier kauft Fritzi, Franz erhält das Geld geschenkt, weshalb soll das nicht legal möglich sein?
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Da ging es ja wohl um die Eigenheimzulage Unsterblich. Es wird auch nicht der gesamte betrag rück geschenkt.
Die Frage ist eben wie es bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung ist.
Danke für Deinen beitrag erst einmal
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Ne die fällt für den Sohnja erst an, wenn das Restvermögen vererbt wird, aber darauf dann ja (bei unter 10 Jahren) angerechnet. So meinte ich das.
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-- Editiert Fiebie am 11.06.2014 18:59
quote:<hr size=1 noshade>Missbrauch sehe ich da nicht:
BFH, Urteil vom 27. 10. 2005 - IX R 76/03 <hr size=1 noshade>
Das BFH-Urteil bestätigt doch gerade, dass es sich in so einem Fall um Missbrauch handelt. Außerdem ist der § 42 AO zum 27.12.2007, also nach dem Urteil auch noch verschärft worden.
Der Unterschied ist hier, dass der Kaufpreis zum Teil an den Ehegatten zurückgeschenkt wird. Das hatte ich bei meiner ersten Antwort überlesen.
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quote:<hr size=1 noshade>Der Unterschied ist hier, dass der Kaufpreis zum Teil an den Ehegatten zurückgeschenkt wird. Das hatte ich bei meiner ersten Antwort überlesen.
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Ja, hatte ich mir gedacht.
Das ist aber der alles entscheidende Unterschied, § 42 AO ist damit ausgeschlossen.
Die Schenkung wird ja dem Anfangsvermögen zugerechnet, alles im Lot.
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Super, habt herzlichen Dank
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