Abschreibung geerbtes Haus ?

27. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Monilein
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)
Abschreibung geerbtes Haus ?

Kann man eigentlich bei der Steuererklärung die Abschreibung für ein geerbtes Haus(Baujahr ca. 1960), das man inzwischen vermietet hat, als Aufwand ansetzen? Die 2% AfA weden doch vermutlich vom Kaufpreis (oder Einheitswert ? oder aktuellem Wert ?) berechnet und als Erbe hat man doch keine "Herstellungskosten".

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Als Erbe tritt man in das Recht des Verstorbenen ein. Wenn dieser das Haus 1960 gebaut hat, dann liegen der AfA die Herstellungskosten von 1960 zu Grunde und zwar ohne Berücksichtigung der Inflationsrate.

Die AfA von 2% kann über 50 Jahre angesetzt werden, d.h. bis maximal zum Jahre 2009.

Allzuviel darf man daher von der AfA in diesem Fall nicht erwarten.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hakky
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 68x hilfreich)

Ähnliche Frage:

Wie sieht es mit einem vermieteten Haus aus dem Jahr 1937 aus, von dem man nicht weiß, wie es der Vorbesitzer AfA-mäßig behandelt hat, für dessen Erwerb jedoch ein Kredit in nicht unerheblicher Höhe ausgenommen wurde.
Also: Kann man neben den Kreditzinsen auch irgendeine Form der Abschreibung geltend machen oder ist das in Anbetracht des Alters der Immobilie zwecklos?

40x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Wenn das Haus vom Vorbesitzer gekauft wurde, dann sieht die Sachlage völlig anders aus. Der Käufer ist im Gegensatz zum Erben nicht Rechtsnachfolger des Vorbesitzers.

Basis für die AfA ist dann der Kaufpreis. Es kann jedoch nur der Kaufpreisanteil für das Haus abgeschrieben werden. Der Grundstücksanteil kann nicht abgeschrieben werden.

Auch hier gilt eine AfA von 2% über einen zeitraum von 50 Jahren.

2x Hilfreiche Antwort

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