Abschreibung vermietete Eigentumswohnung

22. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
mykoplasma
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)
Abschreibung vermietete Eigentumswohnung

Hallo,
ich habe Ende 2022 eine vermietete Eigentumswohnung gekauft. Der Eigentumsübergang (Nutzen/Lasten) war im März 2023.
Die Abschreibung kommt somit erst in der EStE 2023 zu tragen. Hierfür berechne ich ja die Anschaffungskosten, z.B. auch die Maklerkosten, die nicht unerheblich waren.
Die Maklerkosten habe ich noch 2022 gezahlt. Für die EStE 2022 kann ich diese aber nicht nutzen, da die Abschreibung ja erst ab März 2023 beginnt. Kann ich die Maklerkosten nun in der EStE 2023 für die Abschreibung berücksichtigen, obwohl das Geld 2022 geflossen ist (Zuflussprinzip)?

Danke für Euren Input

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5110 Beiträge, 1220x hilfreich)

Ja, bei der Abschreibung ist der Abfluss irrelevant.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.508 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.707 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen