Hallo,
ich habe Ende 2022 eine vermietete Eigentumswohnung gekauft. Der Eigentumsübergang (Nutzen/Lasten) war im März 2023.
Die Abschreibung kommt somit erst in der EStE 2023 zu tragen. Hierfür berechne ich ja die Anschaffungskosten, z.B. auch die Maklerkosten, die nicht unerheblich waren.
Die Maklerkosten habe ich noch 2022 gezahlt. Für die EStE 2022 kann ich diese aber nicht nutzen, da die Abschreibung ja erst ab März 2023 beginnt. Kann ich die Maklerkosten nun in der EStE 2023 für die Abschreibung berücksichtigen, obwohl das Geld 2022 geflossen ist (Zuflussprinzip)?
Danke für Euren Input
Abschreibung vermietete Eigentumswohnung
22. September 2023
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Frage vom 22. September 2023 | 23:37
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 17x hilfreich)
Abschreibung vermietete Eigentumswohnung
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#1
Antwort vom 23. September 2023 | 07:04
Von
Status: Junior-Partner (5110 Beiträge, 1220x hilfreich)
Ja, bei der Abschreibung ist der Abfluss irrelevant.
Und jetzt?
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