Abschreibung von Sanierungskosten eines Denkmals (§10f EStG) wenn dieses nicht eigener Hauptwohnsitz

16. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
pa458963-44
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschreibung von Sanierungskosten eines Denkmals (§10f EStG) wenn dieses nicht eigener Hauptwohnsitz

Hallo zusammen,

es geht um die Abschreibung einer Renovierungsmaßnahme an einem denkmalgeschützten Wohngebäude nach §7i, §11b und §10f EStG . Die Sanierung wurde von der zuständigen Denkmalschutzbehörde genehmigt und bezuschusst.
Nun ist die Situation wie folgt, dass in diesem Wohngebäude ein gemeinsamer Haushalt besteht bestehend aus meiner Mutter, meiner Schwester (beides Miteigentümerinnen neben mir), und mir. Ich habe dort auch ein eigenes Zimmer. Berufsbedingt wohne ich aber seit einer Weile ganz woanders, wo auch mein Hauptwohnsitz gemeldet ist. Ich verbringe aber auch viel Zeit in dem Denkmal, wann immer es sich einrichten lässt, mehrmals jährlich mehrere Wochen.
Was ich nun fragen möchte: Eine steuerliche Abschreibung von Sanierungsmaßnahmen ist offenbar nur möglich wenn man in der Immobilie selbst wohnt oder diese vermietet. Meint ihr für mich ist der Umstand gegeben das Denkmal zu bewohnen? Oder wird diese Sachlage sehr strikt ausgelegt, sodass ich ausschließlich oder vorwiegend dort wohnen müsste um meinen Anteil an der Sanierung geltend zu machen?

Würde mich über Hinweise und Einschätzungen sehr freuen!

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