Abschreibungen und GWG bei 50% privater Nutzung

16. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb490540-19
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschreibungen und GWG bei 50% privater Nutzung

Hallo,

ich hätte folgendende Frage.
Seit 2018 ist der Betrag für GWG auf 952(brutto) erhöht worden.

Bezieht sich der Betrag beim Kauf auf die 50%, oder auf den tatsächlichen Kaufpreis?
Sprich:

Der Laptop kostet 1400 Euro.
Bei 50/50 Nutzung wäre es eine Anrechnung von 700 Euro.

Wären diese 700 Euro über das GWG in einem Jahr berechenbar, oder werden die 1400 als Kaufpreis gesehen und ich müsste den Laptop über 3 Jahre abschreiben?

Ich hoffe ich konnte den Fall einigermaßen dastellen und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Vielen Dank und einen schönen Abend.



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Bezieht sich der Betrag beim Kauf auf die 50%, oder auf den tatsächlichen Kaufpreis? Auf den Kaufpreis natürlich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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