Absetzbar beim Finanzamt als Hauseigentümer?

11. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
schlager1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)
Absetzbar beim Finanzamt als Hauseigentümer?

A ist Hauseigentümer. Eine Wohnung vermietet er an B, die andere Wohnung bewohnt sein Vater C infolge im Testament festgehaltenen Wohnrechts (vorweggenommene Erbfolge).
Wie sieht es mit der Absetzbarkeit aus?
D.h. Kosten von Öl, Strom, Wasser, Abwasser, Müll, Wohngebäudeversicherung, Schornsteinfeger, welche als Gegenrechnung zu den Mieteinnahmen bzw. Zinszahlungen für die Abbezahlung des Hauses sowie Abschreibung beim Finanzamt angesetzt werden können.
In welcher Höhe? Nur die Kosten von Mieter B oder auch die Kosten von Vater C?
Oder irgendwie aufteilig.
Es wird nämlich immer nur unterschieden in Kosten von Mieter und Kosten, wenn eine Wohnung selbst bewohnt wird (die dann nicht abgesetzt werden können!), aber A findet nichts zu diesem konkreten Fall!

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9 Antworten
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#2
 Von 
schlager1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

jetzt etwas klarer, allerdings ganz klar noch nicht!
Abschreibung dann für Haus auch nur die Hälfte der Baukosten anrechenbar oder ganzes Haus?

Andere Sachen wie Öl/Strom einleuchtend, aber Grundsteuer/Wohngebäudeversicherung/Abschreibung... immer noch nicht klar, ob komplett oder hälftig?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Wieso hälftig?

Absetzbar sind die Kosten nur im Verhältnis der Wohnfläche von Wohnung B zur Gesamtwohnfläche des Hauses.

Die Gewährung eines Wohnrechtes ist Privatvergnügen und wird wie Eigennutzung gewertet.

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#4
 Von 
schlager1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Meinte mit "hälftig" schon dasselbe wie du, d.h. nur für vermietete Wohnung, nicht für den Rest oder für mehr!
Also dann Privatvergnügen, dass ich hohe Kosten habe und nichts dafür kriege bzw. für das ganze Haus noch abbezahle!

Super!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
schlager1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

ich kauf mir keine solchen Autos, aber eine Frage wär noch da:

wie siehts denn mit Lebensversicherungen aus, die zur Tilgung des Darlehens für Hausbau abgeschlossen wurden?
Wäre im fiktiven Fall, dass man 2400 Euro pro Jahr dafür bezahlt dies steuerlich zusätzlich zu "normaler" Versicherungsansetzung anrechenbar. Denn ansonsten immer bereits die Pauschalbeträge übertroffen, wenn aber zwecks Gegenrechung Mieteinnahmen-Hauskosten was machbar wäre, könnte dies sehr nützlich sein?!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Auch in dieser Hinsicht ist nichts zu machen.

Dass mit der Gewährung eines kostenlosen Wohnrechtes Kosten verbunden sind, sollte einem Eigentümer doch klar sein. Ob man bereit ist, die Kosten zu tragen, sollte man sich daher überlegen, bevor man das Wohnrecht gewährt. Steuerlich wird so etwas jedenfalls in keiner Weise gefördert.

Die Absetzbarkeit irgendwelcher Kosten scheitert an der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht. Die Gewährung eines Wohnrechtes wird steuerlich so bewertet, wie ein Hobby, daher der Hinweis auf den 300 SL Gullwing.

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#8
 Von 
schlager1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Also nochmals eine Frage, auch wenn bereits wo anders gestellt!

A und B hatten Haus gemeinsam gebaut . Hälftige Finanzierung von A seit Jahren erledigt, da über Lebensversicherung oder Bauspardarlehen bezahlt.
B zahlt noch viele Jahre ab, d.h. 6000 Euro Zinsen im Jahr für Lebensversicherung und nach Ablauf dann nochmals Jahre lang, da Lebensvesicherung nicht für Darlehen reicht!
Also zahlt er doch für ganzes Haus und nicht nur für halbes, d.h. doch komplette Zinsen absetzbar oder irre ich mich da?
Schließlich ist er Eigentümer und bezahlt Zinsen für ein Haus, Wohnrecht hin oder her!

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