Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage: gemäß aktueller "Wiso"-Steuersoftware können "Handwerkerleistungen" bis 20% und bis max. 1200,- steuerlich geltend gemacht werden, sofern in einem Privathaushalt angefallen. Zu berücksichtigen sind dabei ausschließlich Lohn,- Maschinen- und Fahrtkosten.
Nun habe ich 2011 einen Posten Kunsstofffenster bestellt. Diese wurden geliefert und ich habe sie in Eigenleistung in meinem Privathaushalt montiert.
Kann ich die Lohn- und Maschienenkosten, die bei der Fertigung der Fenster angefallen sind, also die Lohnkosten des Handwerkers, der die Fenster in seiner Werkstatt zusammengebaut hat, steuerlich geltend machen? Die Firma sagte "Nein"! Da es sich um "Herstellungskosten" handelt und es wäre ein zu großer Aufwand die entsprechenden Kosten separat aufzulisten. Ist das Tatsache, oder kann ich eine Auflistung der Lohnkosten verlangen?
MfG
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-- Editiert centurio74 am 14.02.2012 14:45
Absetzbare Handwerkerkosten
14. Februar 2012
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Frage vom 14. Februar 2012 | 14:23
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 25x hilfreich)
Absetzbare Handwerkerkosten
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#1
Antwort vom 14. Februar 2012 | 16:11
Von
Status: Senior-Partner (6039 Beiträge, 1339x hilfreich)
Der Abzug der Kosten ist nur möglich, wenn die Leistung im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wurde (§ 35a Abs. 4 EStG ). Somit ist für die Fertigung in der Werkstatt kein Abzug möglich.
#2
Antwort vom 15. Februar 2012 | 05:27
Von
Status: Senior-Partner (6039 Beiträge, 1339x hilfreich)
Nachdem ich meinen Beitrag oben nicht mehr editieren kann, hier noch was, was ich gerade gefunden habe:
http://www.steuernsparen.de/tipps-zur-steuererklaerung/private-ausgaben/629
quote:<hr size=1 noshade>Das Finanzgericht München hat jetzt entschieden, dass die Steuerermäßigung nicht gewährt wird, soweit die Handwerkerleistung in der Werkstatt des Handwerksbetriebes "für einen Haushalt" ausgeführt wird. Nach dem klaren und eindeutigen Gesetzeswortlaut müssen die Arbeiten "in einem Haushalt" erbracht werden (FG München vom 24.10.2011, 7 K 2544/09 ).
Der Fall: Ein Schreinereibetrieb stellt eine Schlafzimmereinrichtung nach Maß her. Nicht die Herstellung in der Schreinerei, sondern nur die Montage vor Ort ist steuerlich begünstigt. Nach Auffassung der Richter ist eine entsprechende Aufteilung der Arbeitsleistung nach dem Ort der Leistung ohne weiteres möglich und wurde hier auch tatsächlich durch den Schreinerbetrieb vorgenommen.
<hr size=1 noshade>
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#3
Antwort vom 15. Februar 2012 | 09:58
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 25x hilfreich)
Schmerzvoll, aber offensichtlich nicht zu ändern. Ich bedanke mich herzlich für Ihr zeitnahes Engagement!
MfG
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