Absetzbare Kosten Wechsel Arbeitgeber

14. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
mailboxkiller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Absetzbare Kosten Wechsel Arbeitgeber

Liebe Community,

ich habe versucht mich versucht in das Thema einzuarbeiten, habe aber noch einige Verständnisfragen.

Ausgangssituation:
- Ich habe dieses Jahr im März eine neue Stelle angetreten, meine Freundin hat ihren neuen Job bereits im Januar begonnen
- Teile der Einrichtung haben wir bereits im Dezember in die neue Wohnung gebracht, der endgültige Umzug (inkl. Küche, Umzugsfirma, etc) fand dieses Jahr im Februar statt
- Entfernung neuer Arbeitsstelle alter Wohnort 287 KM (kürzeste Strecke Google Maps)
- Die neue Wohnung wurde ab Mitte Dezember gemietet, meine Freundin hat diese ab Januar 2020 bezogen, ich war noch bis MItte Februar in der alten Wohnung
- Es geht mir um die Kosten die ich bei der Steuererklärung 2019 angeben kann

Kann ich die folgenden Kosten in Abzug bringen und muss ich hier bestimme Nachweise vorhalten:

1) Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch / sowie eine weitere Abstimmung (nicht vom neuen AG erstattet), hier würde ich die KM Pauschale hin+zurück ansetzen (Zeile 47)

2) Zeitungsinserat Wohnungssuche, Abbuchung auf Kontoauszug dokumentiert (Zeile 48)

3) Fahrtkosten Wohnungsbesichtigungen 2 x, hier würde ich die KM Pauschale hin+zurück ansetzen (Zeile 48)

4) Anteilige Miete für den Monat Dezember der neuen - nicht genutzten - Wohnung (Zeile 48)

5) Habe ich nach eurer Meinung noch etwas vergessen?

Bonusfrage ;-) - Die Kosten der Umzugsfirma für den finalen Umzug Februar 2020 werden mir von meinem Arbeitgeber erstattet, hat meine Freundin die Möglichkeit für in 2019 entstandene Kosten (etliche Fahrten zur Wohnung für die minimale Einrichtung, etc, da sie bereits am 01.01.2020 den neuen Job angetreten hat) die Umzugskostenpauschale anzusetzen?

Vielen Dank vorab für eure Rückmeldungen!

Christian




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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

zu 1) Ja

zu 2) Ja

zu 3) Ja

zu 4) Ja

zu 5) Die Umzugskostenpauschale in Höhe von 787€ (bis 1.4.2019) wird für sonstige Umzugskosten zusätzlich zu den Kosten für die Umzugsfirma gewährt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mailboxkiller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,

Vielen Dank für deine Rückmeldung. Bei der Pauschale war ich bisher etwas unsicher bei der Auslegung. Noch einmal zu meinem Verständnis:

1) stehen meiner Freundin und mir jeweils die 811 EUR zu (Familienstatus ledig) oder erhöht sich der Betrag nur um 357 EUR (da sie als weitere Person im Haushalt zählt)

2) Wonach wird entschieden in welchem Jahr (2019 oder 2020) meine Freundin bzw ich die Kosten absetzen können?

Viele Grüße

Christian

0x Hilfreiche Antwort

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