Absetzbarkeit Arbeitsraum (Consulting)

8. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
dngfng
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Absetzbarkeit Arbeitsraum (Consulting)

Ich bin bei einer Consulting Firma aus München Angestellter, mein Arbeitsort ist in den Büroräumen der Firma in München und Einsatzort Kiel. Kiel ist und war schon immer mein Wohnort.

Da ich logischerweise selten bis gar nicht nach München komme, muss ich bei mir Zuhause einen Arbeitsraum bereithalten.

Kann ich diesen von der Steuer absetzten obwohl in meinen Vertrag der Arbeitsort in denn Büroräumen meines Arbeitgebers definiert ist?

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
dngfng
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Laut Vertrag ist es aber genauso. Mein Arbeitsort sind die Büroräumen meines Arbeitgebers, mein Einsatzort ist vorerst Kiel. Da mein Arbeitgeber ausschließlich Arbeitsräume in München hat kann sich dies ja nur auf diese beziehen.

In der Regel werde ich wohl zwischen 60-80% beim Kunden sein.

Oder könnte ich gar die Distanz ob wohl diese faktisch nicht anfällt von Kiel nach München als Arbeitsweg ansetzten? (Würde mich schon wundern)

Nebensächlich:
Diese Reglung existiert zu Gunsten meines Arbeitgebers, das bei wegfallen der Kunden er mich nach München holen könnte bzw. das Arbeitsverhältnis auflösen könnte falls wir uns nicht einig würden. Dafür habe ich aber ein paar lukrative Zugeständnisse bekommen, so das ich dies in Kaufgenomen habe.

-- Editiert am 08.02.2011 09:56

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