Hallo zusammen,
ich habe dieses Jahr Januar/Feb./März gearbeitet und bin danach in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit. Mein Mann arbeitet Vollzeit. Unser erstes Kind geht für einige Stunden zur Tagesmutter. Können wir bzw. mein Mann die Betreuungskosten auch für diejenigen Monate absetzen, in denen ich in Mutterschutz und/oder Elternzeit bin?
Vielleicht weiß jemand eine Antwort...
Vielen herzlichen Dank im Voraus!
Gruß
Nicole
Absetzbarkeit Kinderbetreuungskosten
30. März 2009
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Frage vom 30. März 2009 | 09:42
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 213x hilfreich)
Absetzbarkeit Kinderbetreuungskosten
#1
Antwort vom 30. März 2009 | 10:05
Von
Status: Unbeschreiblich (49754 Beiträge, 17456x hilfreich)
Wenn das Kind zwischen 3 und 6 Jahren alt ist, können Kinderbetreuungskosten immer abgesetzt werden.
Ansonsten ist für Kinder bis 14 Jahre Voraussetzung für die Absetzbarkeit, dassm beide Elternteile erwerbstätig sind.
#2
Antwort vom 30. März 2009 | 12:49
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 213x hilfreich)
Vielen Dank!
Das Kind ist unter 3 Jahre. Sprich es müssen immer (!) beide erwerbstätig sein, damit die Kosten absetzbar sind, oder? - da ändert dann auch der Mutterschutz oder die Elternzeit nichts dran...
Und jetzt?
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