Hallo Zusammen,
Hintergrund meiner Anfrage ist, dass ich
1. Hauptwohnsitz mit mind. 70 % im Homeoffice in HH (Arbeitszimmer für Job möglich?)
2. ca. 30 % also 1x pro Monat bin ich für eine Woche bei meinem Arbeitgeber in der Nähe von Köln (Abrechnung über Dienstreisen und nicht über Pendlerpauschale möglich?
3. Zusätzlich habe ich ein anschauliches Immobilienportfolio in Stuttgart (alles privat nichts gewerblich). Zur Verwaltung, Koordination von Handwerkern, etc. bin ich häufig vor Ort und benötige eine Zweitwohnung.
--> Ist es möglich eine Zweitwohnung von der Steuer abzusetzen, wenn das motiv darin besteht, vor Ort seine Immobilien privat zu verwalten. Oder ist die absetzbar der Zweitwohnung an Einkünfte als Arbeitnehmern geknüpft?
Wie kann man in diesem den PKW absetzen: Fahrten nach Köln - reale Kosten & Fahrten nach Stuttgart Reale Kosten?
Ich danke!
Herzliche Grüße
Xane
Absetzbarkeit Wohnsitze und Arbeitszimmer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



ZitatOder ist die absetzbar der Zweitwohnung an Einkünfte als Arbeitnehmern geknüpft? :
Nein, aber die Anmietung der Zweitwohnung sollte auch sinnvoll sein. Wenn man also so 50-100 oder noch mehr Wohnungen in Stuttgart vermietet, dann dürfte das gehen.
Im Übrigen frage ich mich, wie Du Deinen Hauptjob erledigst, wenn Du ständig zwischen HH und Stuttgart, sowie HH und Köln pendelst. Da sitzt man ja unfassbar viel Zeit im Auto.
Hi HH,
die Wohnung wäre in meinem Eigentum. In HH wohne ich zur Miete.
Wir sprechen lediglich über 15-20 Mietverträge.
Diese werfen aber mehr Einkommen ab, als mein Hauptjob.
Beste Grüße
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sorry, dass ich ein paar gedankliche Probleme damit habe zu verstehen, wie man so etwas unter einen Hut bekommt.
Wenn man eine Zeitwohnung in Stuttgart begründen will, gleichzeitig 30% seiner Arbeitszeit in Köln verbringt und dann auch noch 70% der Arbeitszeit aus dem Homeoffice in Hamburg leistet, wann schläft man denn dann noch?
Ich nehme an, dass es dem Finanzbeamten genauso gehen wird.
ZitatDiese werfen aber mehr Einkommen ab, als mein Hauptjob. :
Die Beurteilung ist nicht von der Höhe der Einnahmen abhängig. Wenn man 100.000 Euro im Jahr verdient, darf man auch nicht deshalb mehr Werbungskosten geltend machen als bei 20.000 Euro.
Ja gut, ich brauche definitiv eine Unterkunft in Stuttgart, sonst kann ich meiner Vermeitertätigkeit nicht nachgehen bzw. müsste ansonsten Hotelaufenthalte bezahlen. Von daher wird die Wohnung aus meiner Sicht definitiv für die Vermietung benötigt.
Aber die Frage ist, wird dies anerkannt oder muss man das anders argumentieren?
Und wie häufig muss man sich in der Wohnung aufhalten - ich bin so 1-2 Wochenenden im Monat vor Ort in Stuttgart - vll. so 35-50 Tage im Jahr - je nachdem wie häufig Neuvermietung oder Reparaturen anstehen.
Reparaturen an Wochenenden?
Naheliegend wäre hier, dass Du starke familiäre und andere persönliche Beziehungen nach Stuttgart hast und die Wohnung daher in erster Linie aus privaten Gründen vorhältst. Dass man im Rahmen eines Besuch bei seiner Verwandtschaft auch die Gelegenheit nutzt, sich vor Ort um die eine oder andere Vermietungstätigkeit zu kümmern, ändert nichts an der vorrangig privaten Veranlassung, die Wohnung vorzuhalten.
ZitatAber die Frage ist, wird dies anerkannt oder muss man das anders argumentieren? :
Die bisherige Argumentation dürfte eher ausreichend sein, den Vorgang seitens des Sachbearbeiters an die Steuerfahndung zwecks intensiverer Überprüfung abzugeben ...
ZitatNaheliegend wäre hier, dass Du starke familiäre und andere persönliche Beziehungen nach Stuttgart hast und die Wohnung daher in erster Linie aus privaten Gründen vorhältst. Dass man im Rahmen eines Besuch bei seiner Verwandtschaft auch die Gelegenheit nutzt, sich vor Ort um die eine oder andere Vermietungstätigkeit zu kümmern, ändert nichts an der vorrangig privaten Veranlassung, die Wohnung vorzuhalten. :
Die familiären Verbindungen inkl. Freundin sind in Hamburg. Aber ich benötige die Wohnung, um unterzukommen, wenn ich Themen mit den Immobilien habe seien es Banktermine, Besichtigungen, Reparaturen.
Wie häufig muss man eine Zweitwohnung denn nutzen? Denn das ich diese benötige steht für mich persönlich außer Frage.
ZitatDie bisherige Argumentation dürfte eher ausreichend sein, den Vorgang seitens des Sachbearbeiters an die Steuerfahndung zwecks intensiverer Überprüfung abzugeben ... :
Jetzt erzählst du aber Quatsch. Wieso sollte sich darum ein Steuerfahnder kümmern. Und überhaupt, wieso ist die Konstellation problematisch. Es ist doch klar, dass ich irgendwo schlafen muss, wenn ich mich um Immobilienthemen im Süden kümmere.
Zitatwenn ich Themen mit den Immobilien habe seien es Banktermine, Besichtigungen, Reparaturen. :
Neben den Reparaturen stellt sich auch hier die Frage, wieso Banktermine am Wochenende vereinbart werden.
Ich sehe bei 15-20 Wohnungen nicht das Erfordernis einer Zweitwohnung.
Warum man Besichtigungen nicht durch Makler durchführen lässt, was günstiger sein dürfte, erschließt sich nicht. Noch weniger, warum nach Anschaffung Banktermine (an Wochenenden) in der Häufigkeit erforderlich seien oder eine Anwesenheit vor Ort bei den scheinbar häufigen Reparaturen erforderlich sei.
Das die ganze Sache kein Selbstläufer sein wird, merkst Du ja schon an den Antworten.
Grundsätzlich müssen Wk nicht sinnvoll sein sondern nur (ausschließlich) durch die Einkünfteerzielung veranlasst sein. Da es sich um steuermindernde Tatsachen handelt steht der Steuerpflichtige in der Nachweispflicht. Weichen die vorgebrachte Sachverhalte dabei stark vom „normalen" Lebenssachverhalt ab, erhöht sich der Anspruch an den Nachweis bis hin zum Beweis.
Was mich z.B. stutzig macht ist, dass Du von „Wochenenden" redest, dann aber von Handwerkerterminen oder Bankterminen. Das schreit gradezu danach, dass deine Besuch auch privat veranlasst sind. Auch die Anzahl der Termine erscheint bei einer normalen unbefristeten Vermietung nur dann logisch, wenn es sich um entsprechend „problematische" Immos mit häufigen Mieterwechsel, etc. handelt. Das wird man sicherlich nachweisen können!
Es läuft immer auf die gleiche Kernfrage hinaus!
Auch wenn es aus steuerlicher Sicht Vermögensverwaltung darstellt, ist Vermieten eine unternehmerische Tätigkeit! Warum „vergeude" ich also die Möglichkeit, die Wohnung zu vermieten? Die dann zu erwartenden Hotelkosten sind durch die zusätzlichen Einnahmen mit Sicherheit mehr als abgedeckt!
Solange Du diese Frage nicht vernünftig beantworten kannst, werden immer Zweifel bestehen, ob nicht doch eine private Mitveranlassung von nicht untergeordneter Rolle vorliegt.
taxpert
Wie hast du das denn bisher steuerlich oder in real gemacht?ZitatEs ist doch klar, dass ich irgendwo schlafen muss, wenn ich mich um Immobilienthemen im Süden kümmere. :
Du hast doch deinen Eigenbedarf an deiner Stuttgarter Wohnung fast durch.
ZitatJetzt erzählst du aber Quatsch. :
Nö, ich beherrsche nur die Grundrechenarten ...
ZitatEs ist doch klar, dass ich irgendwo schlafen muss, wenn ich mich um Immobilienthemen im Süden kümmere. :
70% in Hamburg + 30% in Köln = 100%.
Bleiben für Stuttgart genau 0% über - falls man nicht dauernd durch einen Riss im Raum-Zeit-Kontinuum schlüpft.
Was man eh machen müsste, denn die Fahrzeiten sind ja auch noch offen und schlafen müsste man auch noch ein paar Stunden ...
Reparaturen und Besichtigungen am Wochenende sind ja noch ok und dann auch durch Zeugen etc. entsprechend nachweisbar.
Aber Banktermine in der Häufigkeit? Und dann auch noch an an Wochenenden?
Also wenn dem Sachbearbeiter so ein faules Ei auf den Tisch kommt, dann bettelt man doch geradezu darum, das die Spezialisten sich das ansehen ...
Hallo Zusammen,
danke für eure Antworten ... !
Die 70 % / 30 % verstehen sich in Bezug auf die 40 h Arbeit pro Woche.
Der Arbeitsort für die 70 % sind frei wählbar.
Die Stuttgarter Wohnung wird vornehmlich am Wochenende bewohnt, ich kann aber auch in Ausnahme von Stuttgart aus arbeiten.
Wichtig ist, dass die Daseinsberechtigung kder Stuttgarter Wohnung einzig und allein darin besteht, einen Stützpunkt zur Verwaltung der bestehenden Immobilien zu haben.
Es gibt sicherlich auch mal kleinere Sanierungen.
Beste Grüße
ZitatWichtig ist, dass die Daseinsberechtigung kder Stuttgarter Wohnung einzig und allein darin besteht, einen Stützpunkt zur Verwaltung der bestehenden Immobilien zu haben. :
Und das ist in der dargestellten Konstellation ziemlich unglaubwürdig. Dem bisherigen Mieter hätte ich in so einer Situation übrigens empfohlen, die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht zu akzeptieren, da sie rechtsmissbräuchlich ist.
Alleine die Fahrtkosten für eine einzelne Fahrt von HH nach Stuttgart und zurück betragen 420€, wenn man nur die Kilometerpauschale von 30ct/km berücksichtigt. Die tatsächlichen Kosten dürften deutlich höher liegen. Hinzu kommen auch noch die Kosten für die Wohnung, wobei ich jetzt mal die entgangenen Mieteinnahmen zu den Kosten zähle. Ich glaube es einfach nicht, dass Kosten in Höhe von 2.500-3.000€ monatlich verursacht werden, nur um hin und wieder mal einzelne Termine wahrzunehmen. Die dargestellten Pläne sind mit einem völlig unangemessenen Kosten- und Zeitaufwand verbunden.
Alternativ gilt:
Wenn man dann noch zusätzlich zu den Wochenenden einen erheblichen Teil seiner Arbeitszeit aus der Wohnung in Stuttgart erledigt, dann stellt sich die Frage, warum sich denn der Erstwohnsitz in Hamburg befinden sollte. Wenn sich aber aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse der Erstwohnsitz in Stuttgart befindet, dann kann man die Wohnung in Stuttgart natürlich nicht als Zweitwohnung absetzen.
ZitatWichtig ist, dass die Daseinsberechtigung kder Stuttgarter Wohnung einzig und allein darin besteht, einen Stützpunkt zur Verwaltung der bestehenden Immobilien zu haben. :
Dann darf man in der Stuttgarter Wohnung natürlich kein Home-Office machen, denn das wäre ein Beleg dafür, dass die Wohnung nicht alleine als Stützpunkt zur Verwaltung der bestehenden Immobilien dient.
Wie man es auch dreht und wendet. Man bekommt nach meiner Auffassung keine schlüssige Argumentation hin, die zu einer steuerlichen Absetzbarkeit der Wohnung führt.
Danke dir für die Ausführungen.
Na ja, der Hauptwohnsitz in Hamburg ist leider erst dieses Jahr hinzugekommen. Die Häuser waren schon eher da. Das ist dann definitiv auch der 1. Wohnsitz wegen Freundin. Hier habe ich auch mein Arbeitszimmer für den Job.
Es ist natürlich echt kompliziert, aber Fakt ist, dass ich die Wohnungen und Häuser in Stuttgart verwalten muss.
Die Fahrtkosten und Verpflegungspauschale von Hamburg habe ich so oder so. Die Kosten der Wohnung in Stuttgart (500 € Abtrag) sind mit Abschreibung, Nebenkosten usw. ungefähr äquivalent zu Hotelkosten würde ich schätzen. Irgendwo muss ich halt unterkommen.
Das ist doch nicht dein Thema.ZitatIrgendwo muss ich halt unterkommen. :
Du möchtest steuerlich absetzen, was möglich ist.
Die Grenzen sind aufgezeigt...
ZitatEs ist natürlich echt kompliziert, aber Fakt ist, dass ich die Wohnungen und Häuser in Stuttgart verwalten muss. :
Richtig, aber dafür gibt es ja verschiedene Varianten. Du hast die für die teuerste und zeitaufwendigste entschieden.
ZitatDie Fahrtkosten und Verpflegungspauschale von Hamburg habe ich so oder so. :
Weil Du Dich dafür entschieden hast, nicht weil das unbedingt erforderlich wäre.
Da hast du Recht. Du willst darauf hinaus, das Ganze zu deligieren, aber das geht nicht so ohne Weiteres.
Weil viel an Studenten WGs geht und das Gefüge recht neuralgisch ist. Von daher kann das nicht einfach eine Hausverwaltung machen.
Ein Makler würde wahrscheinlich 3 Monatsmieten nehmen, die Studenten sind aber im Durchschnitt nur 12 Monate in den Immobilien ... Manche noch weitaus kürzer. Das lohnt sich nicht wirklich.
Aus diesen Perspektiven heraus muss ich es leider selbst machen. Mir fällt da leider keine andere Lösung ein.
Wenn sich mein Hauptwohnsitz schon ändert, dann mit allen Konsequenzen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten