Absetzbarkeit von Arbeitsmaterial

7. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mausi9
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Absetzbarkeit von Arbeitsmaterial

Ein gutes neues Jahr zusammen. Ich hätte da eine Frage zu folgender Sachlage:

Ich werde ab Ende diesen Monats eine neue Arbeit annehmen welche ausschließlich in HomeOffice erfolgt, Tätigkeitsort im Vertrag wird daher meine Wohnanschrift sein.
Nun habe ich räumlich nicht die Möglichkeit mir einen getrennten Arbeitsbereich einzurichten um meinen Arbeitsplatz steuerrechtlich als häusliches Arbeitszimmer einzusetzen, zudem nutze ich einen Teil davon auch für private Tätigkeiten. In meinem Fall beispielsweise habe ich einen privaten Desktop-PC, bekomme von meinem Arbeitgeber für die Tätigkeit einen Laptop. Allerdings ist es notwendig die Anzeige auf 2 Monitore auszugeben, da u.a. Dokumente verglichen werden müssen und zusätzlich mit einer Software abgeglichen werden müssen. Das ist zeitgleich auf einem Monitor nicht denkbar.

Mein Desktop-PC hat aktuell 1 Monitor und ich würde mir für die Arbeit einen weiteren baugleichen Monitor kaufen, welcher dann sowohl vom Laptop als auch vom Desktop-PC benutzt werden könnten. Da mein bisheriger Monitor jedoch mittlerweile 16 Jahre alt ist und bereits Anzeichen von Defekten zeigt könnte es unter Umständen sogar nötig sein direkt 2 Monitore zu erwerben. Bei einem 450 Euro-Job ist der Erwerb eines guten Monitors natürlich viel Geld und da wäre es für mich schon wichtig zu wissen ob ich ggf. einen Teil des Geldes wieder zurückbekomme über die Steuer.


Im Steuerrecht hatte ich irgendwo gelesen, dass Kosten für das Arbeitszimmer bzw. dessen Einrichtung auch dann steuerlich geltend gemacht werden können, wenn die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllt sind, dann jedoch als Werbungskosten.

Frage:
Kann ich im vorliegenden Fall den/die Monitor/e tatsächlich als Werbungskosten steuerlich absetzen oder darf ich dies nur wenn ich sie wirklich ausschließlich für die Arbeit benutze und nicht zusätzlich an meinen Desktop-PC anschließe

Dankeschön vorab!


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Bei einem 450 Euro-Job ist der Erwerb eines guten Monitors natürlich viel Geld Bei einem pauschalversteuerten Minijob zahlt man gar keine Steuern, weswegen man auch keine Werbungskosten geltend machen kann.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Mausi9
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok also wenn der Arbeitgeber die Steuer dafür zahlt kann ich nichts absetzen. Wenn es mir aber gelingt mit dem Arbeitgeber die Vereinbarung zu treffen, dass es ein Steuerabzugsverfahren über die Lohnsteuerkarte gibt dann würde ich ja Steuern bezahlen und dann könnte ich die Kosten auch geltend machen?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

dann würde ich ja Steuern bezahlen und dann könnte ich die Kosten auch geltend machen? Ja. Das macht bloß nicht den geringsten Sinn. Wenn ich 50 Euro Steuern bezahle und dann wiederbekomme: Habe ich dann mehr, als wenn ich gar keine Steuern bezahle?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Im Prinzip ist das richtig. Im besten Fall zahlst Du dann auch keine Steuern so wie bei der Pauschalversteuerung, hast also keinen Vorteil.

Im schlechtesten Fall zahlst Du mehr Steuern als bei der Pauschalversteuerung.

Wozu soll das also gut sein?

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#5
 Von 
Mausi9
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß es nicht, daher frage ich hier ja. Für mich ist das einfach ein kompletter Monatslohn (2 Monitore) und da hätte ich mich natürlich gefreut wenn ich irgendwas hätte geltend machen können. Bin mit meiner Schwerbehinderung schon gestraft genug und habe es schwer eine Arbeit zu finden, da wäre jede Erleichterung natürlich toll gewesen.

Vielleicht kann ich sie ja über meinen Mann indirekt absetzen. Er arbeitet bei derselben Firma und auch des Öfteren in Homeoffice, ohne dass er dafür ein häusliches Arbeitszimmer einrichten kann. Er ist allerdings regulär angestellt, zahlt somit Steuer. Nur wenn sein Arbeitsort als der Ort der Firma angegeben ist wird es wahrscheinlich auch wieder schwer mit dem Finanzamt. Er kann seine Arbeit jedoch vollwertig von zuhause aus erledigen und führt auch Buch über die HomeOffice-Stunden (rund 15 Stunden die Woche). Ist es ihm unter den Umständen überhaupt möglich da etwas abzusetzen? Ggf. mit einem Schreiben vom Arbeitgeber, dass die Tätigkeit auch teilweise in HomeOffice ausgeführt wird.



-- Editiert von Mausi9 am 07.01.2019 15:05

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Vielleicht kann ich sie ja über meinen Mann indirekt absetzen. Nein. Ihr Mann kann nicht Ihre Kosten absetzen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Mausi9
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein das ist mir klar. Aber er könnte die Monitore ja für SEINE Tätigkeit benötigen, dann könnte er sie absetzen und ich könnte im Umkehrschluss seine alten Monitore übernehmen.

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#8
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn man für einen 450 EUR Job erstmal ein Büro einrichten muss, sollte man entweder den Arbeitgeber fragen oder sich selbst..

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