Absetzen von Fahrtkosten / Zweitwohnung? (komplizierter Fall)

4. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
jabbawokee
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Absetzen von Fahrtkosten / Zweitwohnung? (komplizierter Fall)

Hallo zusammen,


Ich bin derzeit Student, arbeite zusätzlich halbtags (fest und versicherungspflichtig angestellt, nicht geringfügig) und verdiene mir gelegentlich noch nach der Kleinunternehmerregelung ein Zubrot (mit dem Arbeitgeber abgeklärt). Mein Hauptwohnsitz ist in der Heimat, bei meiner Mutter gemeldet (ca 250km entfernt), unter der Woche wohne ich in einem Studentenwohnheim (als Zweitwohnsitz gemeldet) am Ort der Festanstellung. Am Hauptwohnsitz, ist nur meine Mutter ist als Mieterin eingetragen. Ich fahre minimal zweimal im Monat in die Heimat, kann das durch Bahntickets belegen und habe dort noch meiner Ansicht auch meinen Lebensmittelpunkt.

Ausserdem - ich weiß nicht ob das hier noch relevant ist - bin ich am Wochenende nie am Studien- / Arbeitsort, sondern fahre zu Bekannten (falls ich nicht in der Heimat bin, ca 400km entfernt) und kann das ebenfalls durch Tickets belegen.

Aufgrund meiner speziellen Situation (Studentenwohnheim, am Arbeitsort auch Student, nicht als Mieter am Hauptwohnsitz eingetragen) ist die Anmeldung einer doppelten Haushaltsführung eventuell aussichtslos. Gerne würde ich aber zumindest meine wöchentlichen Fahrkosten absetzen. Gibt es dazu Ideen oder vergleichbare Fälle? Was würdet ihr machen?


Vielen Dank schonmal!



-- Editier von jabbawokee am 04.08.2015 13:12

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Na ja - es war in der Vergangenheit durchaus möglich. Seit 2014 allerdings geht es in der vorliegenden Form (kostenloses Wohnen bei der Mutter) nicht mehr: http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/ausbildungskosten-absetzen.php?seite=2

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