Absetzung Arbeitszimmer - Miete Nichteheliche Partner

10. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
otelloo
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Absetzung Arbeitszimmer - Miete Nichteheliche Partner

Guten Morgen,

ich habe folgendes Problem.

Ich bin aus einem Bundesland in ein anderes zu meiner Partnerin gezogen.

Diese besitzt eine Immobilie und ich zahle die Hälfte der Kosten für das Haus.

Nun möchte ich das Arbeitszimmer absetzen, da ich beruflich im Aussendienst bin und im Homeoffice arbeite.

Das Finanzamt im alten Bundesland hatte bisher keine Probleme gemacht. Im neuen Bundesland möchten die nun alles neu angegeben haben.

Dazu gehört auch einen Mietvertrag mit Skizze der Wohnung.

Wie mache ich das nun ? Muss ich mit meiner Parterin einen Mietvertrag schliessen um die Kosten für das Arbeitzimmer absetzen zu können ?

Oder wie wird das Veranlagt ?

Ich hatte schon überlegt dort anzurufen und mich darauf zu beziehen das ich die letzten 15 Jahre immer ein Arbeitszimmer absetzen konnte und bei meinem jetzigen Arbeitgeber schon 5 Jahre bin. Ich habe nur das Gebiet gewechselt.

Ich weiss nicht ob das etwas bringt.

Danke für die Hilfe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von otelloo):
Ich habe nur das Gebiet gewechselt.
Das ist doch faktisch nicht richtig.

Du hast auch den Wohnsitz gewechselt, daher gelten jetzt neue Bedingungen und Werte, die das neue FA prüfen will.

Zitat (von otelloo):
Muss ich mit meiner Parterin einen Mietvertrag schliessen um die Kosten für das Arbeitzimmer absetzen zu können ?

Wäre eine Möglichkeit um anzusetzende Kosten zu belegen und hätte zusätzlich noch den Vorteil, dass Dir der Mietvertrag einen längeren Schutz bietet, falls die Beziihung mal in die Brüche geht.
Ohne schriftlichen Mietvertrag (später müssen vielleicht sogar die Zahlungsnachweise beigebracht werden) hast Du doch nichts um die Kosten belegen zu können.

Berry

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#2
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Richtig. Es wird Alles noch mal neu aufgerollt. Ich stimme Berry zu: Mietvertrag ist gut. Oder Vertrag über die Übernahme der hälftigen Kosten des Hauses. Dazu natürlich noch die Nachweise des Energieversorgers und ggf. die Heizkostennachweise. Alles für das Finanzamt.

Dann natürlich eine Skizze mit Angaben der Gesamtwohnfläche und Anteil der Fläche für das Arbeitszimmer. Kriterien für Arbeitszimmer beachten!

Ja, das ist Rechtens. Die anderen Jahre sind Geschichte. Diese Oldies interessieren nicht.

Bewertung Aufwand Arbeitszimmer: Vom Anteil deiner Kosten der Anteil des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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