Guten Tag,
wenn man ein Haus oder EIgentumswohnung vermietet, kann man das Gebäude mit 2% pro Jahr oder so abschreiben. dies gibt man in Anlage V der Einkommensteuererklärung.
Meine Frage:
darf man auch auf der Abschreibung verzichten (also nichts eingeben), falls dies Ihn z.b. in nächstes Wirtschaftsjahr steuervorteile bringen wird?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
Absetzung für Abnutzung bei Vermietete Eigentumswohnung
23. November 2015
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Frage vom 23. November 2015 | 20:49
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 4x hilfreich)
Absetzung für Abnutzung bei Vermietete Eigentumswohnung
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#1
Antwort vom 23. November 2015 | 21:32
Von
Status: Philosoph (13747 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Was für Vorteile sollen das denn sein?Zitat:darf man auch auf der Abschreibung verzichten (also nichts eingeben), falls dies Ihn z.b. in nächstes Wirtschaftsjahr steuervorteile bringen wird?
Aber ja, Werbungskosten muss man grundsätzlich nicht geltend machen.
Stefan
#2
Antwort vom 24. November 2015 | 06:36
Von
Status: Student (2116 Beiträge, 738x hilfreich)
ZitatMeine Frage: :
darf man auch auf der Abschreibung verzichten (also nichts eingeben), falls dies Ihn z.b. in nächstes Wirtschaftsjahr steuervorteile bringen wird?
Falls Du das meinst: Nein, man kann die AfA nicht auf ein späteres Jahr übertragen ...
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#3
Antwort vom 24. November 2015 | 06:36
Von
Status: Student (2116 Beiträge, 738x hilfreich)
ZitatMeine Frage: :
darf man auch auf der Abschreibung verzichten (also nichts eingeben), falls dies Ihn z.b. in nächstes Wirtschaftsjahr steuervorteile bringen wird?
Falls Du das meinst: Nein, man kann die AfA nicht auf ein späteres Jahr übertragen ...
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