Absetzung für Abnutzung bei Vermietete Eigentumswohnung

23. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
johnny666
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
Absetzung für Abnutzung bei Vermietete Eigentumswohnung

Guten Tag,

wenn man ein Haus oder EIgentumswohnung vermietet, kann man das Gebäude mit 2% pro Jahr oder so abschreiben. dies gibt man in Anlage V der Einkommensteuererklärung.

Meine Frage:
darf man auch auf der Abschreibung verzichten (also nichts eingeben), falls dies Ihn z.b. in nächstes Wirtschaftsjahr steuervorteile bringen wird?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
darf man auch auf der Abschreibung verzichten (also nichts eingeben), falls dies Ihn z.b. in nächstes Wirtschaftsjahr steuervorteile bringen wird?
Was für Vorteile sollen das denn sein?

Aber ja, Werbungskosten muss man grundsätzlich nicht geltend machen.

Stefan

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat (von johnny666):
Meine Frage:
darf man auch auf der Abschreibung verzichten (also nichts eingeben), falls dies Ihn z.b. in nächstes Wirtschaftsjahr steuervorteile bringen wird?


Falls Du das meinst: Nein, man kann die AfA nicht auf ein späteres Jahr übertragen ...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat (von johnny666):
Meine Frage:
darf man auch auf der Abschreibung verzichten (also nichts eingeben), falls dies Ihn z.b. in nächstes Wirtschaftsjahr steuervorteile bringen wird?


Falls Du das meinst: Nein, man kann die AfA nicht auf ein späteres Jahr übertragen ...

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