Adoption - Kind auf Karte

21. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
junanalou
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Adoption - Kind auf Karte

Hallo,

ich habe 2005, aus persönlichen Gründen, mein Baby zur Adoption freigegeben.

Im Regelfall hieß es damals, ich würde es auf der Lohnsteuerkarte als 0,5 oder 0,25 Kind beibehalten, weil es nun mal so sei.

Es hat sich nun eingebürgert seit 1-2 Jahren, dass dem nicht mehr so ist.

Nun möchte ich gern wissen, ob der Eintrag des anteiligen Kindes korrekt ist und ob ich sonst Ärger mit dem Finanzamt oder anderen Einrichtungen bekommen kann, wenn ich das nicht korrigieren lasse?

Bedauerlicherweise konnte ich im Internet hierzu nichts finden, da immer steht "Wenn Sie ein Kind adoptiert haben...", was bei mir ja nicht der Fall ist.

Wäre schön, wenn hier jemand genaueres sagen kann.

Danke und viele Grüße
Junanalou

-----------------
""

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Wenn Du Dein Kind zur Adoption freigegeben hast, dann geht der Freibetrag auf die Adoptiveltern über. Du selbst verlierst den Anspruch auf den Freibetrag.

Nur im Jahr der Adoption sieht es anders aus.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen