Änderung Einkommenssteuererklärung 2009 - 2010

6. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Politiker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Änderung Einkommenssteuererklärung 2009 - 2010

Hallo
ich habe gerade meine Einkommenssteuererklärung 2010 auf Basis der Daten aus dem Jahre 2009 gemacht (gleiches Einkommen, gleiche Beträge in Form von Steuerminderung).
Letztes Jahr habe ich noch gut 1.200 € als Rückzahlung erhalten, dieses Jahr gibt mir das Programm TAX "nur" noch 220 € an.
Kann mir jemand sagen, ob es von 2009 zu 2010 Änderungen gab, welche sich so massiv auswirken können ?
Wie gesagt, die Daten sind komplett die gleichen (2009 zu 2010)

Danke

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8 Antworten
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#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Dann vergleiche doch mal die einbehaltene Lohnsteuer von 2009 mit der von 2010.



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#2
 Von 
Politiker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

habe ich ebenfalls, die differnz sind ca. 200 €, das kann es also auch nciht sein ....

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

von 2009 auf 2010 gab es im Grunde keine Steuererhöhung, ganz im Gegenteil, der Grundfreibetrag wurde sogar leicht erhöht.

Ich kann natürlich nicht für alle Besonderheiten sprechen, vielleicht ist die ein oder andere Sache weggefallen, die für den Durchschnittsbürger unbedeutend ist, bei dir aber vorkommt.

Hast du denn für 2009 auch mit TAX gerechnet?

MfG Stefan

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#4
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

wie hast du das gemacht? Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung? wenn alles dasgleiche wie im Vorjahr ist, dann dürfte das an die Art der Veranlagung liegen, ob getrennt oder gemeinsam veranlagt wird. Oder hat sich was mit der Steuerkarte geändert. z.b. du warst verheiratet und jetzt getrennt oder geschieden

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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo leonardou200,

sorry, aber warum spekulierst du immer so? (ist mir jetzt schon mehmals aufgefallen)

Der TE hat doch geschrieben, dass sich praktisch nichts verändert hat.
Wenn er nun geheiratet hätte, oder die Steuerklasse gewechselt oder sonst etwas gravierendes passiert wäre, dann müsste er schon ziemlich dumm sein (was ich natürlich nicht annehme;-), hier von "gleichen Daten" zu sprechen.

@TE: Gibt es bei TAX denn keine detailierte Berechnung? Wenn doch, dann vergleiche doch einfach einmal Punkt für Punkt mit der aus dem Vorjahr, oder auch mit dem Steuerbescheid.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Ich spekuliere nicht und ich weiss was ich hier schreibe.

Im Programm muß doch die Art der Veranlagung angeben, ob getrennt oder gemeinsam. Es kann sein, daß er als Einzelveranlagung gemacht hat. Oder kann sein daß er statt. Steuerklasse 3 z.B die 1 angegeben hat.

Daß ohne Änderungen so 80% der Erstattungen wegfallen, dürfte an die steuerlichen gesetzen oder was auch immer nicht liegen.

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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Politiker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also Veränderungen an der Steuerklasse hat es nciht gegeben, so dass auch nicht das Problem sein kann.
Bin gestern noch einmal alle Einträge in Bezug auf Alte und Neu Erklärung durchgegangen, aber ich habe keine "grossen" Abweichungen gefunden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Eine erhebliche Änderung hat sich bei der Absetzbarkeit der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ergeben. Dabei hat sich das Formular (Anlage Vorsorgeaufwand) so geändert, dass die Fragestellung irreführend sein kann.

Du solltest daher prüfen, ob laut Deiner Steuersoftware die selbst getragenen Beiträge in voller Höhe abgezogen werden.

Bei den Eingaben für Zeile 14 und 15 der Anlage Vorsorgeaufwand passiert nämlich schnell ein Fehler. Während in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nur der Arbeitnehmeranteil für die Kranken- und Pflegeversicherung bescheinigt wird, erfordert der Eintrag an dieser Stelle den vollen Beitrag einschlißlich des steuerfreien Arbeitgeberbeitrages.

Das ist neu und aus meiner Sicht irreführend und sollte daher genau geprüft werden. Das könnte der Grund für die Differenz sein.

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