Änderung Steuerklasse ?

28. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
guenter37@gmx.net
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)
Änderung Steuerklasse ?

Hallo, ich habe da leider ein kleines Problemchen, und hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich bin seit 3 Jahren alleinerziehender Paps eines 14-jährigen Sohnes und habe daher seinerzeit die Steuerklasse 2 erhalten.
Vor 2 Jahren ist mein neuer Schatz zu mir gezogen, bei der Wohnungsgesellschaft auch offiziell als Untermieter gemeldet. Wie ich leider erst jetzt erfahre, hätte ich in dem Fall StKl. 1 beantragen müssen, habs wirklich nicht gewusst. :( Nun möchten wir gerne heiraten, aber bei der Änderung der Steuerklassen auf IV/IV würde ja auffallen, dass wir unter der gleichen Adresse gemeldet sind. Wie komme ich jetzt möglichst schmerzfrei aus dieser Nummer raus ??
Für einen guten Rat herzlichen Dank !!!




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-673
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 155x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guenter37@gmx.net
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Hmmmm..und wenn wir erstmal schnellstmöglich quasi "offiziell" zusammenziehen mit Steuerklasse 1/1 und die Heirat erstmal nach hinten schieben würden ?
Könnte es da Probleme wg. der gleichen Adresse geben ?
Wie gesagt sie ist in der Wohnung ganz offiziell als Untermieterin gemeldet !


-- Editiert von guenter37@gmx.net am 28.04.2006 22:07:41

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17511x hilfreich)

Wie ich leider erst jetzt erfahre, hätte ich in dem Fall StKl. 1 beantragen müssen, habs wirklich nicht gewusst.
Bei der Beantragung der Steuerklasse II hast Du aber wahrscheinlich ein Dokument unterschrieben, in dem Du darauf hingewiesen wurdest.

Ich würde mich oerdiz anschließen. Es kann zudem sein, dass die Steuervorteile bei gemeinsamer Veranlagung höher sind als die für die Steuerklasse II.

Außerdem kann es ja auch sein, dass Du noch zusätzliche Werbungskosten oder Sonderausgaben angeben kannst, so dass bei Abgabe einer Steuererklärung trotz der falschen Steuerklasse eine Erstattung herauskommt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.08.2009 13:52:51
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)

hallo,
ich habe da mal eine Frage?Ich habe gesehn ,das mein Ex bei den Lohnabrechnungen die Kirchensteuern und Soli.steuern nicht jeden Monat abführt.Mal ja mal nein.Ich kämpfe um meinen Unterhalt und deshalb musste er Lhnabrechnungen bei bringen.Mich wunderte es das in einem Monat Kath.Ev.Kirchensteuern abgezogen wurden.Ich denke da stimmt was nicht.
mfg

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#5
 Von 
guenter37@gmx.net
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat : " Bei der Beantragung der Steuerklasse II hast Du aber wahrscheinlich ein Dokument unterschrieben, in dem Du darauf hingewiesen wurdest."

Ja das ist durchaus möglich, zumal ich zu diesem Zeitpunkt auch nur mit meinem Sohn zusammen gelebt habe. Meíne neue LAG ist ja auch erst einige Zeit später zu mir gezogen !
Aber da müsste ich ggf. nun einige Jahre nachzahlen ??? Puuuuh...knabbere jetzt noch an den Scheidungskosten. :(

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17511x hilfreich)

Aber da müsste ich ggf. nun einige Jahre nachzahlen ???
Wieso für mehrere Jahre? Höchstens doch für 2 Jahre.

Du hast geschrieben, dass Dein Schatz vor 2 Jahren zu Dir gezogen ist. Erst ab dem Zeitpunkt gilt das.

Außerdem gilt diese Regelung sowieso erst seit dem 01.01.2004. Für die Jahre davor hat Dir die Steuerklasse II auch dann rechtmäßig zugestanden, wenn Du mit Deinem Schatz bereits zusammen gelebt hättest.

Und ich denke auch, dass niemand so ganz genau nachprüfen wird, wann sich der Staus Deiner Freundin von 'Untermieterin' in 'Schatz' geändert hat. Dass das aber erst mit der Hochzeit passiert, klingt natürlich auf Anhieb unglaubwürdig.

Hast Du denn überhaupt schon einmal ausgerechnet, was die Abgabe einer korrekten Steuererklärung für Dich bedeutet. Ich glaube nämlich gar nicht, dass das so dramatisch ist.

Der Steuervorteil der Steuerklasse II gegenüber der Steuerklasse I ist mit der Gesetzesänderung zum 01.01.2004 nämlich auch deutlich geschrumpft.

Rechne Dir doch erst einmal aus was das bedeutet. Wenn Du Deine daten hier angibst, dann kann ich Dir auch einen Anhaltspunkt geben.

Mindestens solltest Du dafür angeben:
- Jahresbruttogehalt
- Werbungskosten (Arbeitsmittel, Strecke des Weges zur Arbeit usw.)
- Kirchensteuer (ja/nein)
- Unterhaltsleistungen an Deine Ex
- Spenden
- außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten oder ähnliches)

Mit den genannten Daten kann ich Dir einen Anhaltspunkt dafür geben, welche Steuernachzahlung auf Dich zukommt.

Wenn Du dann noch die entsprechenden Daten Deines Schatzes hinzufügst, dann gebe ich Dir auch noch einen Hinweis, wie es denn nach der Hochzeit aussieht.

-- Editiert von hh am 04.05.2006 09:44:01

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