Änderung der Steuererklärung nach Erhalt des Steuerbescheides

1. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Karl66
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung der Steuererklärung nach Erhalt des Steuerbescheides

Hallo,

interessieren würde mich, ob nach Abgabe der ESt.erklärung ohne die Anlage KAP und Erhalt des Steuerbescheides eine nachträgliche Änderung der ESt.erklärung noch in der Form möglich ist, dass man nachträglich die Anlage KAP abgibt und einen neuen Steuerbescheid erhält. Folgender Fall:

Private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht; nach 2005 abgeschlossen; Laufzeit länger als 12 Jahre; Todesfallschutz erfüllt die Vorgaben.
Nutzung des Kapitalwahlrechts, die Versicherung behält die Abgeltungssteuer bei Auszahlung der Versicherungssumme ein. Durch die Abgabe der Anlage KAP würde sich eine steuerliche Besserstellung ergeben.

Über eine Einschätzung des Falls würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Karl

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Lehrling
(1992 Beiträge, 1155x hilfreich)

Wenn es um den Antrag auf Günstigerprüfung geht, so kann dieser bis zur Unanfechtbarkeit des Einkommensteuerbescheides gestellt werden, also bis Ablauf der einmonatigen Rechtsbehelfsfrist.

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#2
 Von 
Karl66
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die rasche Antwort.

Zur Sicherheit: Es wurde aus Unwissenheit um die Besteuerung der Lebensversicherung die Anlage KAP nicht abgegeben. Es ist also nicht so, dass sie abgegeben wurde und nur das Kreuz zur Günstigerprüfung nicht gemacht wurde. Ist somit Ihre Antwort weiterhin zutreffend?

VG

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Lehrling
(1992 Beiträge, 1155x hilfreich)

Ja.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46685 Beiträge, 16550x hilfreich)

Zitat (von Karl66):
Durch die Abgabe der Anlage KAP würde sich eine steuerliche Besserstellung ergeben.


Und dabei ist man sich auch sicher? Eine steuerliche Besserstellung gibt es nämlich nur bei niedrigen Einkommen, also einem zu versteuerndem Einkommen unter 17.000€ bei Unverheirateten.

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#5
 Von 
Karl66
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Eine steuerliche Besserstellung gibt es nämlich nur bei niedrigen Einkommen, also einem zu versteuerndem Einkommen unter 17.000€ bei Unverheirateten.


Wie kommen Sie auf 17.000 Euro?

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4579 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Karl66):
Wie kommen Sie auf 17.000 Euro?

Weil dort der Grenzsteuersatz bei Einzelveranlagung in etwa 25% beträgt. Nicht zu verwechseln mit dem Durchschnittssteuersatz, der erst bei höherem zu versteuerndem Einkommen 25% beträgt.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#7
 Von 
Karl66
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Weil dort der Grenzsteuersatz bei Einzelveranlagung in etwa 25% beträgt. Nicht zu verwechseln mit dem Durchschnittssteuersatz, der erst bei höherem zu versteuerndem Einkommen 25% beträgt.


Es gibt doch das Halbeinkünfteverfahren, welches für den o.g. Fall zum Tragen kommt. Dann müsste nur die Hälfte mit dem individuellen Grenzsteuersatz versteuert werden.

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#8
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4579 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Karl66):
Es gibt doch das Halbeinkünfteverfahren, welches für den o.g. Fall zum Tragen kommt. Dann müsste nur die Hälfte mit dem individuellen Grenzsteuersatz versteuert werden.

Woher nehmen Sie das? In § 3 Nr. 40 EStG habe ich nichts dazu gefunden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Karl66
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Woher nehmen Sie das? In § 3 Nr. 40 EStG habe ich nichts dazu gefunden.


z.B. hier https://www.dieversicherer.de/versicherer/altersvorsorge-rente/news/lebensversicherung-steuern-31668
Es gibt aber noch viele andere Artikel dazu

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46685 Beiträge, 16550x hilfreich)

Zitat (von Karl66):
Dann müsste nur die Hälfte mit dem individuellen Grenzsteuersatz versteuert werden.


Das steht da aber nicht. Vielmehr ist nur die Hälfte des Betrages mit dem vollen individuellen Steuersatz zu versteuern.

Richtig ist aber, dass sich in so einem Fall lohnt, die Steuererklärung abzugeben. Das hatte ich bei meiner vorhergehenden Antwort nicht bedacht.

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#11
 Von 
Karl66
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, aber ich hatte gar nicht geschrieben, dass es mit dem halben individuellen Steuersatz versteuert wird. Mein Statement deckt sich mit dem Inhalt des Artikels.

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