Hallo,
interessieren würde mich, ob nach Abgabe der ESt.erklärung ohne die Anlage KAP und Erhalt des Steuerbescheides eine nachträgliche Änderung der ESt.erklärung noch in der Form möglich ist, dass man nachträglich die Anlage KAP abgibt und einen neuen Steuerbescheid erhält. Folgender Fall:
Private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht; nach 2005 abgeschlossen; Laufzeit länger als 12 Jahre; Todesfallschutz erfüllt die Vorgaben.
Nutzung des Kapitalwahlrechts, die Versicherung behält die Abgeltungssteuer bei Auszahlung der Versicherungssumme ein. Durch die Abgabe der Anlage KAP würde sich eine steuerliche Besserstellung ergeben.
Über eine Einschätzung des Falls würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Karl
Änderung der Steuererklärung nach Erhalt des Steuerbescheides
1. September 2023
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Frage vom 1. September 2023 | 11:38
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung der Steuererklärung nach Erhalt des Steuerbescheides
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#1
Antwort vom 1. September 2023 | 12:36
Von
Status: Lehrling (1992 Beiträge, 1155x hilfreich)
Wenn es um den Antrag auf Günstigerprüfung geht, so kann dieser bis zur Unanfechtbarkeit des Einkommensteuerbescheides gestellt werden, also bis Ablauf der einmonatigen Rechtsbehelfsfrist.
#2
Antwort vom 1. September 2023 | 14:22
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
vielen Dank für die rasche Antwort.
Zur Sicherheit: Es wurde aus Unwissenheit um die Besteuerung der Lebensversicherung die Anlage KAP nicht abgegeben. Es ist also nicht so, dass sie abgegeben wurde und nur das Kreuz zur Günstigerprüfung nicht gemacht wurde. Ist somit Ihre Antwort weiterhin zutreffend?
VG
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#3
Antwort vom 1. September 2023 | 14:47
Von
Status: Lehrling (1992 Beiträge, 1155x hilfreich)
Ja.
#4
Antwort vom 1. September 2023 | 17:46
Von
Status: Unbeschreiblich (46685 Beiträge, 16550x hilfreich)
ZitatDurch die Abgabe der Anlage KAP würde sich eine steuerliche Besserstellung ergeben. :
Und dabei ist man sich auch sicher? Eine steuerliche Besserstellung gibt es nämlich nur bei niedrigen Einkommen, also einem zu versteuerndem Einkommen unter 17.000€ bei Unverheirateten.
#5
Antwort vom 4. September 2023 | 09:16
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEine steuerliche Besserstellung gibt es nämlich nur bei niedrigen Einkommen, also einem zu versteuerndem Einkommen unter 17.000€ bei Unverheirateten. :
Wie kommen Sie auf 17.000 Euro?
#6
Antwort vom 4. September 2023 | 09:28
Von
Status: Master (4579 Beiträge, 1092x hilfreich)
ZitatWie kommen Sie auf 17.000 Euro? :
Weil dort der Grenzsteuersatz bei Einzelveranlagung in etwa 25% beträgt. Nicht zu verwechseln mit dem Durchschnittssteuersatz, der erst bei höherem zu versteuerndem Einkommen 25% beträgt.
#7
Antwort vom 4. September 2023 | 09:36
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWeil dort der Grenzsteuersatz bei Einzelveranlagung in etwa 25% beträgt. Nicht zu verwechseln mit dem Durchschnittssteuersatz, der erst bei höherem zu versteuerndem Einkommen 25% beträgt. :
Es gibt doch das Halbeinkünfteverfahren, welches für den o.g. Fall zum Tragen kommt. Dann müsste nur die Hälfte mit dem individuellen Grenzsteuersatz versteuert werden.
#8
Antwort vom 4. September 2023 | 10:31
Von
Status: Master (4579 Beiträge, 1092x hilfreich)
ZitatEs gibt doch das Halbeinkünfteverfahren, welches für den o.g. Fall zum Tragen kommt. Dann müsste nur die Hälfte mit dem individuellen Grenzsteuersatz versteuert werden. :
Woher nehmen Sie das? In § 3 Nr. 40 EStG habe ich nichts dazu gefunden.
#9
Antwort vom 4. September 2023 | 10:43
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWoher nehmen Sie das? In § 3 Nr. 40 EStG habe ich nichts dazu gefunden. :
z.B. hier https://www.dieversicherer.de/versicherer/altersvorsorge-rente/news/lebensversicherung-steuern-31668
Es gibt aber noch viele andere Artikel dazu
#10
Antwort vom 4. September 2023 | 18:51
Von
Status: Unbeschreiblich (46685 Beiträge, 16550x hilfreich)
ZitatDann müsste nur die Hälfte mit dem individuellen Grenzsteuersatz versteuert werden. :
Das steht da aber nicht. Vielmehr ist nur die Hälfte des Betrages mit dem vollen individuellen Steuersatz zu versteuern.
Richtig ist aber, dass sich in so einem Fall lohnt, die Steuererklärung abzugeben. Das hatte ich bei meiner vorhergehenden Antwort nicht bedacht.
#11
Antwort vom 5. September 2023 | 08:59
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke, aber ich hatte gar nicht geschrieben, dass es mit dem halben individuellen Steuersatz versteuert wird. Mein Statement deckt sich mit dem Inhalt des Artikels.
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