Sehr geehrte Fachleute,
vor 3 Monaten waren meine Frau und ich auf dem Finanzamt, um die Steuerklassen zu ändern. Während bei meiner Frau bei der übernächsten Gehaltsabrechnung die neue Steuerklasse eingetragen war, ist das bei mir nicht der Fall gewesen. Jetzt habe ich die aktuelle Lohsteuerberscheinigung bekommen und das steht auch die alte Lohnstuerklasse drauf. Die Gehaltsabrechnungen und die Lohnsteuerbescheinigung kommen von einer Steuerkanzlei. Ich weiss nicht, wie der Informationsweg ist. Wahrscheinlich: Finanzamt - Arbeitgeber, Arbeitgeber - Steuerkanzlei. Sollte ich das umgehend korrigieren lassen und eine neue Lohnsteuerbescheinigung anfordern? Wie verhält es sich dann mit den (vermutlich) zu wenig bezahlten Abgaben? Werden die dann nachgefordert?
MfG
B. Sattler
Änderung der Steuerklasse noch nicht übernommen, Lohnstuerbescheid mit "falscher" Steuerklasse
24. Dezember 2019
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Frage vom 24. Dezember 2019 | 00:26
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 3x hilfreich)
Änderung der Steuerklasse noch nicht übernommen, Lohnstuerbescheid mit "falscher" Steuerklasse
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#1
Antwort vom 24. Dezember 2019 | 01:33
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:Ich weiss nicht, wie der Informationsweg ist.
Das läuft elektronisch über ElStAM.
Zitat:Wahrscheinlich: Finanzamt - Arbeitgeber, Arbeitgeber - Steuerkanzlei.
Die Steuerkanzlei ist verpflichtet, die aktuellen Daten vor jeder Abrechnung aus ElStAM beim Finanzamt abzufragen. Vermutlich hat die Steuerkanzlei das versäumt, obwohl die eigentlich wissen sollten, dass sie das machen müssen. Oder die Steuerkanzlei hat die Änderungsmitteilung des Finanzamtes übersehen.
Zitat:Sollte ich das umgehend korrigieren lassen und eine neue Lohnsteuerbescheinigung anfordern?
Das musst Du selbst wissen. Wahrscheinlich ist es sinnvoll, den AG oder die Steuerkanzlei darauf hinzuweisen.
Zitat:Wie verhält es sich dann mit den (vermutlich) zu wenig bezahlten Abgaben? Werden die dann nachgefordert?
Ja, die werden nachgefordert.
#2
Antwort vom 24. Dezember 2019 | 07:31
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 232x hilfreich)
Vielleicht noch der Hinweis, dass ein Wechsel nur immer für ein Jahr gilt. für 2020 ist er also nochmal zu beantragen, falls noch nicht geschehen.
Grues8
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#3
Antwort vom 24. Dezember 2019 | 10:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:Vielleicht noch der Hinweis, dass ein Wechsel nur immer für ein Jahr gilt. für 2020 ist er also nochmal zu beantragen, falls noch nicht geschehen.
Dieser Hinweis ist falsch. Die zuletzt gewählten Steuerklassen in 2019 gelten auch in 2020 weiter.
#4
Antwort vom 24. Dezember 2019 | 11:45
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 232x hilfreich)
bei mir war es so..... lag vielleicht auch an 4/4 Faktor......
#5
Antwort vom 25. Dezember 2019 | 00:47
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:lag vielleicht auch an 4/4 Faktor......
Ja, bei 4/4-Faktor muss der Faktor jedes Jahr neu berechnet werden.
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